Bekanntmachung
gemäß §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 10 Abs. 3 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Enapter AG
Reinhardtstrasse 35, 10117 Berlin
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter
HRB 735361
Zielgesellschaft:
MARNA Beteiligungen AG
Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter
HRB 733526
Aktien der MARNA Beteiligungen AG:
International Securities Identification Number
(ISIN) DE000A0H1GY2
Am 4./6. Dezember 2023 hat die Technology Center
Holding GmbH mit dem Sitz in Heide veröffentlicht, dass sie durch
den käuflichen Erwerb von 452.000 auf den Inhaber lautenden
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von
EUR 1,00 je Aktie die Kontrolle gemäß
§ 35 Abs. 1 i.V.m.
§ 29 Abs. 2 WpÜG über die MARNA Beteiligungen
AG mit Sitz in Heidelberg („Zielgesellschaft“) und damit
mittelbar auch Herr Ulf Torben Jörgensen, Heide, die Kontrolle im
Sinne von §§ 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über
die Zielgesellschaft erlangt hat.
Die Bieterin hat mit der Technology Center Holding GmbH am 12.
Januar 2024 einen Poolvertrag zum Zwecke der einheitlichen Ausübung
von Stimmrechten und der Sicherstellung des Einflusses der
Poolmitglieder auf die Geschicke der Zielgesellschaft geschlossen
und damit die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m.
§ 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt. Der
Poolvertrag umfasst die Stimmrechte aus den (i) 452.000 von der
Technology Center Holding GmbH unmittelbar gehaltenen Aktien der
Zielgesellschaft (entsprechend einem Anteil in Höhe von
30,12 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der
Zielgesellschaft) und (ii) 1.000 von der Bieterin unmittelbar
gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft (entsprechend einem Anteil
in Höhe von 0,07 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der
Zielgesellschaft). Die Bieterin verfügt daher zum
12. Januar 2024 über insgesamt 30,19 % der
Stimmrechte der Zielgesellschaft aus der Bieterin unmittelbar
gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft und der Bieterin nach
§ 30 Abs. 2 WpÜG zugerechneten Stimmrechten an der
Zielgesellschaft.
Ebenso haben die BluGreen Company Limited, eine Private Company
Limited by Shares nach dem Recht von Hong Kong mit Sitz in Hong
Kong, eingetragen im Handelsregister (Registrar of
Companies) von Hong Kong unter Business Registration Nummer
68245646, (der „Weitere
Kontrollerwerber 1“), sowie Herr
Sebastian-Justus Schmidt, geschäftsansässig 6/F Luk Kwok Centre, 72
Gloucester Road, Wan Chai, Hong Kong, der 100 % der
Gesellschaftsanteile an dem Weiteren Kontrollerwerber 1 hält,
(der „Weitere Kontrollerwerber 2“,
zusammen mit dem Weiteren Kontrollerwerber 1 die „Weiteren
Kontrollerwerber“) durch die vorgenannte Kontrollerlangung der
Bieterin mittelbar die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt.
Denn der Weitere Kontrollerwerber 1 hält 65,14 % des
Grundkapitals und der Stimmrechte an der Bieterin, so dass die
Bieterin als sein Tochterunternehmen im Sinne von § 2
Abs. 6 WpÜG gilt. Auf Grund der Mehrheit der Stimmrechte des
Weiteren Kontrollerwerbers 2 an dem Weiteren
Kontrollerwerber 1, gilt die Bieterin mittelbar als sein
Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG. Den
Weiteren Kontrollerwerbern werden daher die Stimmrechte aus den
1.000 unmittelbar von der Bieterin gehaltenen Aktien der
Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 und Satz 3 WpÜG sowie die Stimmrechte aus den
452.000 unmittelbar von der Technology Center Holding GmbH mit dem
Sitz in Heide gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft nach
§ 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet.
Darüber hinaus halten weder die Bieterin noch die Weiteren
Kontrollerwerber unmittelbar Aktien der Zielgesellschaft noch
werden ihnen weitere Stimmrechte an der Zielgesellschaft gemäß
§ 30 WpÜG zugerechnet.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10
Abs. 3 WpÜG erfolgt im Namen der Bieterin und im Namen der
Weiteren Kontrollerwerber.
Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch
die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren
Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes
Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft
veröffentlichen.
Die Bieterin und die Technology Center Holding GmbH mit dem Sitz
in Heide (zusammen die „Bieterinnen“) werden gemeinsam eine
Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen und nach
Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die
BaFin gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß
§ 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher
Aktien der Zielgesellschaft, die nicht unmittelbar von den
Bieterinnen gehalten werden, zum gesetzlichen Mindestpreis abgeben
(das „Angebot“). Insofern bilden die Bieterinnen eine
sogenannte nachträgliche Bietergemeinschaft i.S.d.
§ 2 Abs. 4 WpÜG, wobei im Rahmen des Angebots jede
der Bieterinnen eine Bieterin i.S.d. WpÜG bleibt und die sich für
die ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen eigenständig zu
erfüllen hat.
Das Angebot wird zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden
Bestimmungen durchgeführt werden, wobei sich die Bieterinnen und
die Weiteren Kontrollerwerber vorbehalten, dass die Bieterinnen in
der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten
abweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Die Angebotsunterlage wird von den Bieterinnen gemäß §§ 35
Abs. 2 Satz 2,
14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter
https://www.technologycenter-holding.de unter der Rubrik
Investor Relations veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis
auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger
bekannt gemacht.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der
Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird
dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im
Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald
diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen
enthalten werden.
Die Erweiterung des Bieterkreises wird keine Auswirkung auf die
mit der Veröffentlichung der Kontrollerlangung durch die Technology
Center Holding GmbH vom 4. Dezember 2023 in Gang gesetzte
Frist zur Einreichung der Angebotsunterlage bei der BaFin
haben.
Das Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der
Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung
bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von
der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines
Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.
Berlin, 12. Januar 2024
Enapter AG
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