Presseinformation
SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur zweiten
Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024
(Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN
DE000A2AA5H5, WKN A2AA5H
- Die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff.
SchVG war nicht beschlussfähig
- Die Versammlung findet am 21. Mai 2024 um 13:30 Uhr (MESZ)
in den Räumen des Crowne Plaza Frankfurt statt
- Anmeldung bis spätestens Samstag, den 18. Mai 2024, um 24.00
Uhr (MESZ) erforderlich
Kahl am Main, xx. April 2024 – Der Vorstand der SINGULUS
TECHNOLOGIES AG und
der Notar Dr. Olaf Gerber mit Amtssitz in Frankfurt am Main in
seiner Eigenschaft als Abstimmungsleiter der Abstimmung ohne
Versammlung vom 25. April 2024 bis zum 29. April 2024 laden alle
Inhaberinnen und Inhaber der SINGULUS-Anleihe
(Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN DE000A2AA5H5,
WKN A2AA5H) dazu ein, an der zweiten Gläubigerversammlung am 21.
Mai 2024 teilzunehmen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu
machen.
Die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG
war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% der
ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht
erreicht wurde.
Die Versammlung findet am 21. Mai 2024 statt und beginnt um
13:30 Uhr (MESZ) in den Räumen des Crowne Plaza Frankfurt -
Congress Hotel, Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main (Raum
Hamburg). Es besteht die Möglichkeit, sich von einem
Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ den
Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu
bevollmächtigen, der entsprechend Ihren ausdrücklichen Weisungen
abstimmen wird.
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis spätestens 18. Mai 2024
bis 24.00 Uhr (MESZ) erforderlich. Die Einladung wird am 3. Mai
2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist ab diesem Tag auch
auf der Homepage unter
https://www.singulus.com/de/glaeubigerversammlung/ abrufbar.
SINGULUS TECHNOLOGIES schlägt den Anleihegläubigern u.a. vor,
die Anleihebedingungen um mehrere Punkte zu erweitern. Das
Unternehmen freut sich darauf, die Anleihegläubiger begrüßen zu
können. Das Unternehmen lädt die Anleihegläubiger ein, an der
Abstimmung teilzunehmen und im Interesse des Unternehmens den
Beschlussvorlagen zuzustimmen, um das Unternehmen auf seinem
weiteren Weg zu unterstützen. Wir begrüßen die Treue und das
Vertrauen der Anleihegläubiger und möchten uns herzlich dafür
bedanken.
Die entsprechenden Unterlagen finden Sie auf der Homepage unter
https://www.singulus.com/de/glaeubigerversammlung/ unter dem
Abschnitt „Zweite Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024“.
SINGULUS TECHNOLOGIES – Dünnschichttechnik und
Oberflächenbehandlung
SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und baut innovative
Maschinen und Anlagen für effiziente Produktionsprozesse in der
Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung, die weltweit in den
Märkten Photovoltaik, Halbleiter, Medizintechnik, Verpackung, Glas
& Automotive sowie Batterie & Wasserstoff zum Einsatz
kommen. Zu den Kernkompetenzen des Unternehmens zählen Verfahren
der Beschichtungstechnik, Oberflächenbehandlung sowie nasschemische
und thermische Produktionsverfahren.
SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als Chance, sich
mit innovativen Produkten zu positionieren. Im Fokus stehen
Umweltbewusstsein, die effiziente Nutzung von Ressourcen sowie die
Vermeidung unnötiger CO2-Belastung. Bei SINGULUS TECHNOLOGIES hat
eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung einen
hohen Stellenwert.
SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,
D-63796 Kahl/Main, WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5
Kontakt:
Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609
0279
Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: +49 (0) 172 833
2224
E-Mail: bernhard.krause@singulus.de
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