Santhera lädt zur ausserordentlichen Generalversammlung zwecks Genehmigung weiterer Finanzierungen ein
2022年11月4日 - 3:00PM
Santhera lädt zur ausserordentlichen Generalversammlung zwecks
Genehmigung weiterer Finanzierungen ein
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Pratteln, Schweiz, 4. November 2022 –
Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) informiert bezüglich ihrer
Aktivitäten und lädt zu einer ausserordentlichen Generalversammlung
(GV) ein, die am 29. November 2022 um 10:30 Uhr am Sitz der
Gesellschaft stattfinden wird. An der GV beantragt Santhera die
Genehmigung zusätzlicher Finanzierungen, um die weitere Entwicklung
der Pipeline und die Vorbereitungen für die Kommerzialisierung von
Vamorolone zu ermöglichen.
FinanzierungsausblickWie
bereits angekündigt, liegt der primäre operative Fokus von Santhera
im Jahr 2022 weiterhin auf dem Vorantreiben der Zulassungsanträge
für Vamorolone in den USA und in der EU. Parallel dazu plant das
Unternehmen, die operativen Vorbereitungen für die für 2023
erwartete Markteinführung in beiden Regionen weiterzuführen.
Um die Umsetzung der operativen Pläne des
Unternehmens bis Mitte 2023 sicherzustellen, wenn die Zulassung von
Vamorolone für DMD in den USA frühestens erwartet wird, muss
Santhera zusätzliche Mittel sichern. Santhera verfolgt strategische
Optionen, einschliesslich aber nicht beschränkt auf nicht
verwässernde Finanzierungen in Form von
Auslizenzierungsvereinbarungen und/oder der Monetarisierung von
Vermögenswerten, und evaluiert parallel dazu auch eine
Fremdfinanzierung, eine Finanzierung durch Lizenzgebühren, ein
Standby-Equity-Distributionsabkommen oder, abhängig von den
Marktbedingungen, eine eigenkapitalbasierte Finanzierung.
Santhera verfügt noch über eigene Aktien,
bedingtes und genehmigtes Kapital aus früheren Ermächtigungen der
Aktionäre, die vorbehältlich der Marktbedingungen für eine
zukünftige Platzierung zur Verfügung stehen. In Kombination mit
liquiden Mitteln von CHF 12,7 Millionen (per 30. Juni 2022), der
kürzlich erfolgten Inanspruchnahme der Highbridge-Fazilität und den
verbleibenden Fazilitäten wird erwartet, dass Liquidität bis ins
Q1-2023 zur Verfügung steht.
Um die Flexibilität zu haben, zusätzliches
Kapital zu beschaffen, beruft Santhera die vorliegende
ausserordentliche Generalversammlung ein und beantragt den
Aktionärinnen und Aktionären Kapitalerhöhungen, welche es Santhera
erlaubten, zusätzliche Eigenkapital-basierte Finanzierungen zu
sichern.
Zu den Traktanden und
AnträgenSanthera beantragt den Aktionären eine ordentliche
Kapitalerhöhung über bis zu 40 Millionen Aktien, um eine mögliche
Finanzierung oder Refinanzierung im ersten Quartal 2023 kurzfristig
zu ermöglichen. Gleichzeitig beantragt Santhera den Aktionären eine
Erhöhung ihres genehmigten Kapitals und ihres bedingten Kapitals
für Finanzierungen, um es ihrem Verwaltungsrat zu ermöglichen, zu
einem für das Unternehmen günstigen Zeitpunkt Eigenkapital- oder
aktienbasierte Finanzierungen oder Refinanzierungen einzugehen.
Es ist derzeit ungewiss, ob Santhera eine
Finanzierung auf der Grundlage der ordentlichen Kapitalerhöhung
(sofern sie von den Aktionären genehmigt wird) innerhalb des
gesetzlich vorgeschriebenen Zeitfensters von drei Monaten
vollziehen wird. Auch hat Santhera noch nicht über die Struktur
einer solchen Finanzierung entschieden. Eine solche Finanzierung
könnte beispielsweise in Form einer Transaktion unter Ausschluss
des Bezugsrechts der Aktionäre, wie z.B. einer PIPE (Private
Investment in Public Equity) oder einem ABB (Accelerated Book
Building) erfolgen. Es könnte auch in Form eines
Bezugsrechtsangebots, an dem alle berechtigten Aktionäre teilnehmen
können, erfolgen.
TraktandenDer VR beantragt:
- Ordentliche
Kapitalerhöhung um bis zu CHF 400'000.00 auf bis zu CHF
1'137'213.74 durch Ausgabe von bis zu 40'000'000 voll einbezahlten
Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01.
- Erhöhung des
genehmigten Kapitals um CHF 100'000.00 (derzeit CHF 368'606.87) und
Verlängerung desselben bis zum 28. November 2024.
- Erhöhung des
bedingten Kapitals für Finanzierungen um CHF 100'000.00 (derzeit
CHF 313'746.64).
- Genehmigung der
zusätzlichen variablen Vergütung der Geschäftsleitung in Höhe von
maximal CHF 2'500'000 (inkl. Arbeitgeberbeiträge an die
AHV/IV/ALV/BVG).
Die obigen Zahlen (Anträge 1 bis 3)
berücksichtigen keine Aktienausgaben aus dem genehmigten oder
bedingten Kapital, die bis zur GV vorgenommen werden könnten.
Sollte die ordentliche Kapitalerhöhung nicht innerhalb von drei
Monaten nach dieser Generalversammlung (d.h. am 28. Februar 2023)
durchgeführt werden, fällt der Beschluss zu Antrag 1 der GV von
Gesetzes wegen dahin. Wenn zu diesem Zeitpunkt das ordentliche
Aktienkapital nicht um mindestens CHF 200.000,00 erhöht worden ist,
fallen die Beschlüsse zu den Anträgen 2 und 3 der GV von Gesetzes
wegen dahin.
Die variable Entschädigung (Antrag 4) ist
leistungs- und zeitabhängig und wird nur ausbezahlt, wenn die vom
Verwaltungsrat festgelegten Leistungskriterien erfüllt sind. Es
liegt im Ermessen des Verwaltungsrates, solche Entschädigungen zur
Bindung der Geschäftsleitung je nach finanzieller Lage von Santhera
und der Verfügbarkeit von Aktien (z.B. aus genehmigtem oder
bedingtem Kapital oder aus eigenen Aktien) (i) in bar, (ii) in
Eigenkapitalinstrumenten wie etwa Optionen oder Performance Share
Units oder (iii) in einer Mischung aus Bargeld und
Eigenkapitalinstrumenten auszuzahlen.
Einladung und Tagesordnungspunkte für
die GVDie Einladung mit den Traktanden und Erläuterungen
zur ausserordentlichen Generalversammlung ist auf der Website von
Santhera unter
https://www.santhera.com/investors-and-media/investor-
toolbox/share-bondholder-meetings einsehbar.
COVID-19Aufgrund der
ausserordentlichen Umstände und in Übereinstimmung mit der
geltenden Covid-19- Gesetzgebung können Aktionärinnen und Aktionäre
ihre Rechte an der GV ausschliesslich über den unabhängigen
Stimmrechtsvertreter ausüben. Es besteht keine Möglichkeit,
persönlich an der GV anwesend zu sein.
Über SantheraSanthera
Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein Schweizer
Spezialitätenpharmaunternehmen, das sich auf die Entwicklung und
Vermarktung von innovativen Medikamenten für seltene neuromuskuläre
und pulmonale Erkrankungen mit hohem medizinischem Bedarf
konzentriert. Santhera verfügt über eine exklusive Lizenz für alle
Indikationen weltweit für Vamorolone, ein erstes dissoziatives
Steroid mit neuartiger Wirkungsweise, das in einer Zulassungsstudie
bei Patienten mit DMD als Alternative zu Standardkortikosteroiden
untersucht wurde. Die klinische Pipeline umfasst auch Lonodelestat
zur Behandlung von Mukoviszidose (CF) und anderen neutrophilen
Lungenkrankheiten sowie einen explorativen Gentherapie-Ansatz zur
Behandlung von kongenitalen Muskeldystrophien. Santhera hat die
Rechte an ihrem ersten zugelassenen Produkt, Raxone® (Idebenone),
ausserhalb von Nordamerika und Frankreich zur Behandlung der Leber
hereditären Optikusneuropathie (LHON) an die Chiesi Gruppe
auslizenziert. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte
www.santhera.com.
Raxone® ist eine eingetragene Marke von Santhera
Pharmaceuticals.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich
bitte an:public-relations@santhera.com oderEva Kalias,
Head Investor Relations & Communications Tel.: +41 79 875 27
80eva.kalias@santhera.com
Disclaimer/Zukunftsgerichtete
AussagenDiese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch
eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren der
Santhera Pharmaceuticals Holding AG dar. Diese Publikation kann
bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über das Unternehmen und
seine Geschäftsaktivitäten enthalten. Solche Aussagen beinhalten
bestimmte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu
führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die finanzielle
Lage, der Leistungsausweis oder die Zielerreichung des Unternehmens
wesentlich von den in diesen Aussagen ausgedrückten oder
implizierten Erwartungen abweichen. Die Leser sollten sich daher
nicht in unangemessener Weise auf diese Aussagen verlassen,
insbesondere nicht im Zusammenhang mit einer Vertrags- oder
Investitionsentscheidung. Das Unternehmen lehnt jede Verpflichtung
zur Aktualisierung dieser Aussagen ab.
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