Springer Nature AG & Co. KGaA /
Schlagwort(e): Börsengang
Springer Nature AG & Co. KGaA: Finaler Angebotspreis für
Springer Nature-Aktien auf 22,50 Euro je Aktie festgelegt
01.10.2024 / 15:48 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
|
AD HOC MITTEILUNG
VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION IN FORM EINER AD HOC
MITTEILUNG NACH ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER
BEKANNTMACHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA,
AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE
WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG GESETZLICH UNZULÄSSIG IST.
Finaler Angebotspreis für Springer Nature-Aktien auf
22,50 Euro je Aktie festgelegt
Berlin, 01. Oktober 2024
Heute wurde der finale Angebotspreis für die Aktien der Springer
Nature AG & Co. KGaA („Springer Nature“) in der oberen Hälfte
der Preisspanne auf 22,50 Euro je Aktie festgelegt, was einer
Marktkapitalisierung von Springer Nature von rund 4,5 Milliarden
Euro entspricht.
Insgesamt werden 26.650.795 Aktien bei Investoren platziert, davon
8.888.889 neue Aktien (die „Neuen Aktien“), 14.285.716 bestehende
Aktien aus dem Bestand der von BC Partners beratenen Fonds („BC
Partners“) und weitere 3.476.190 bestehende Aktien werden aus dem
Bestand von BC Partners im Zusammenhang mit Mehrzuteilungen
platziert. Springer Nature wird aus dem Verkauf der Neuen Aktien
einen Bruttoemissionserlös von 200 Millionen Euro erzielen. Das
Gesamtvolumen des Angebots wird sich voraussichtlich auf rund 600
Millionen Euro belaufen (unter Annahme der vollständigen Ausübung
der Mehrzuteilungen).
Nach Abschluss des Angebots (unter Annahme der vollständigen
Ausübung der Mehrzuteilungen) wird der Streubesitz voraussichtlich
rund 13,4 % betragen. Die beiden bestehenden Aktionäre, von der
Holtzbrinck Publishing Group und BC Partners kontrollierte
Unternehmen, werden rund 50,6 % bzw. rund 36,0 % halten.
Die Aktien von Springer Nature werden voraussichtlich am 4. Oktober
2024 in den Handel im Regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse (Prime Standard) unter dem Tickersymbol SPG
aufgenommen. Die Abwicklung und der Vollzug des Angebots sind für
den 7. Oktober 2024 geplant.
Wichtige Informationen
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch
eine Aufforderung zum Kauf der Aktien der Springer Nature AG &
Co. KGaA (der „Gesellschaft“) dar.
Diese Bekanntmachung darf nicht in den Vereinigten Staaten,
Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder
übertragen werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum
Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf von Aktien (die „Aktien“) der Gesellschaft in den
Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen
Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine solche
Aufforderung rechtswidrig ist. Die Informationen in dieser
Bekanntmachung enthalten nicht und stellen in keiner
Gerichtsbarkeit ein Angebot zum Erwerb, zur Zeichnung oder zum
sonstigen Handel mit Aktien der Gesellschaft dar. Alle Aktien der
Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder
verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der
Registrierungspflicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der
jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) befreit. Es wird
kein öffentliches Angebot der Aktien in den Vereinigten Staaten
geben. Die Aktien der Gesellschaft wurden und werden nicht gemäß
dem Securities Act registriert. Die hierin erwähnten Aktien dürfen
nicht in Australien, Kanada oder Japan oder an, für Rechnung oder
zugunsten von Staatsangehörigen, Einwohnern oder Bürgern
Australiens, Kanadas oder Japans angeboten oder verkauft werden,
vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. Es wird kein öffentliches
Angebot der Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan
geben.
In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (mit
Ausnahme Deutschlands) ist diese Bekanntmachung nur an Personen
adressiert und gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von
Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind.
Im Vereinigten Königreich wird diese Bekanntmachung nur an
Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die
„qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der
Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) sind, wie sie
aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des
nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, und die (i) über
Berufserfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen, die unter
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung
(die „Verordnung“) fällt, (ii) vermögende Personen sind, die unter
Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen, oder (iii)
Personen, denen eine Einladung oder Aufforderung zur Beteiligung an
einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Artikel 21 des Financial
Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder
dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt
oder veranlasst werden kann, übermittelt wird (alle diese Personen
werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet). Dieses
Dokument richtet sich ausschließlich an Relevante Personen und darf
nicht von Personen, die keine Relevanten Personen sind, als
Handlungs- oder Vertrauensgrundlage verwendet werden. Jede
Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses
Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und
wird nur mit Relevanten Personen getätigt.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten.
Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung
von zukunftsgerichteter Terminologie zu erkennen, einschließlich
der Begriffe „planen“, „zielt darauf ab“, „strebt an“, „setzt
fort“, „glaubt“, „schätzt“, „antizipiert“, „erwartet“,
„beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ oder jeweils deren
Verneinung oder andere Varianten oder vergleichbare Terminologie.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten,
die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen
sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie
sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der
Zukunft eintreten können oder auch nicht. Die Gesellschaft, die
Banken und ihre jeweiligen Repräsentanten lehnen ausdrücklich
jegliche Verpflichtung ab, die in dieser Mitteilung enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder
zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger
Entwicklungen oder aus anderen Gründen.
|
|
Ende der Insiderinformation
01.10.2024 CET/CEST Die EQS
Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|