Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft München ORDENTLICHE
HAUPTVERSAMMLUNG 2024 Event-ID: GMETBMW124BS, GMETBMW324BS
ISIN: DE0005190003, DE0005190037
A. Einberufung und Tagesordnung.
Hiermit berufen wir die 104. ordentliche Hauptversammlung der
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (nachfolgend auch „BMW
AG“ oder die „Gesellschaft“ genannt) mit dem Sitz in München
|
am Mittwoch, 15. Mai 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) ein.
|
Die Hauptversammlung wird gemäß § 118a Aktiengesetz (AktG) als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) stattfinden. Die virtuelle Hauptversammlung wird
für angemeldete Aktionäre in voller Länge live im Internet unter
www.bmwgroup.com/hv-service aus der BMW Welt, Am Olympiapark 1,
80809 München übertragen.
Die Einberufung der Hauptversammlung ist fristgemäß im
Bundesanzeiger bekanntgemacht. Eine gesetzte Fassung der
Einberufungsunterlage ist abrufbar unter www.bmwgroup.com/hv (↗
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024).
TOP 1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die
Gesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2023 sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist eine Beschlussfassung
der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 nicht vorgesehen. Der
Jahres- und der Konzernabschluss wurden durch den Aufsichtsrat
bereits gebilligt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist damit
festgestellt.
Die vorgenannten Unterlagen einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a und 315a
Handelsgesetzbuch (HGB) sowie die Erklärung zur Unternehmensführung
nach den §§ 289f, 315d HGB mit der Corporate Governance
Berichterstattung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.bmwgroup.com/hv abrufbar. Sie werden dort auch während der
Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung näher
erläutert.
TOP 2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 3.802.488.470,32 € wie folgt zu
verwenden:
- |
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 6,02 € je Vorzugsaktie
ohne Stimmrecht im Nennbetrag von 1 € auf das dividendenberechtigte
Grundkapital (57.320.307 Vorzugsaktien), das sind 345.068.248,14
€
|
- |
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 6,00 € je Stammaktie im
Nennbetrag von 1 € auf das dividendenberechtigte Grundkapital
(573.864.574 Stammaktien), das sind 3.443.187.444,00 €
|
- |
Einstellung des verbleibenden Betrags in Höhe von 14.232.778,18
€ in die anderen Gewinnrücklagen.
Dividende je Vorzugsaktie |
6,02 € |
Dividende je Stammaktie |
6,00 € |
Ausschüttungssumme |
3.788.255.692,14 € |
Einstellung in die anderen
Gewinnrücklagen |
14.232.778,18 € |
|
Der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns berücksichtigt
5.931.093 eigene Stammaktien und 1.600.101 eigene Vorzugsaktien,
die am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses am 12. März 2024
von der Gesellschaft gehalten wurden. Diese Aktien sind gemäß § 71b
AktG nicht dividendenberechtigt.
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien gegenüber dem oben berücksichtigten
Stand am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses verändern. In
diesem Fall werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung
einen aktualisierten Beschlussvorschlag mit unveränderter
Dividendenhöhe je dividendenberechtigter Aktie und entsprechend
angepassten Beträgen für die Ausschüttungssumme und die Einstellung
in die anderen Gewinnrücklagen unterbreiten.
Die Dividende ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am dritten auf
die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag zur Zahlung fällig. Die
Auszahlung ist daher für den 21. Mai 2024 vorgesehen.
TOP 3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr
2023 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu
entlasten.
Der Versammlungsleiter beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Sammelabstimmung über die Gesamtentlastung der Mitglieder
des Vorstands entscheiden zu lassen.
TOP 4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die nachfolgend unter
den Ziffern 4.1 bis 4.20 genannten, im Geschäftsjahr 2023
amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu
entlasten:
4.1 |
Dr. Norbert Reithofer
(Vorsitzender) |
4.2 |
Dr. Martin Kimmich (stellv.
Vorsitzender) |
4.3 |
Stefan Quandt (stellv.
Vorsitzender) |
4.4 |
Stefan Schmid (stellv.
Vorsitzender) |
4.5 |
Dr. Kurt Bock (stellv.
Vorsitzender) |
4.6 |
Christiane Benner |
4.7 |
Dr. Marc Bitzer |
4.8 |
Bernhard Ebner |
4.9 |
Rachel Empey |
4.10 |
Dr. Heinrich Hiesinger |
4.11 |
Johann Horn |
4.12 |
Dr. h.c. Susanne Klatten |
4.13 |
Jens Köhler |
4.14 |
Gerhard Kurz |
4.15 |
André Mandl |
4.16 |
Dr. Dominique Mohabeer |
4.17 |
Anke Schäferkordt |
4.18 |
Prof. Dr. Christoph M. Schmidt |
4.19 |
Dr. Vishal Sikka |
4.20 |
Sibylle Wankel |
Der Versammlungsleiter beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.
Eine Übersicht zur Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder
im Geschäftsjahr 2023 ist unter www.bmwgroup.com/hv (↗ Anlage zu
TOP 4: Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder 2023)
abrufbar.
TOP 5.
Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (PwC), zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2024 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten
Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts über
die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2024 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung an den
Aufsichtsrat erklärt, dass diese frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Artikel
16 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 genannten Art
auferlegt wurde.
TOP 6.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die laufenden Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Dr. h.c.
Susanne Klatten, Stefan Quandt und Dr. Vishal Sikka enden mit der
Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2024. Von der
Hauptversammlung sind daher drei Aufsichtsratsmitglieder der
Anteilseigner zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen gemäß §§ 96 Absätze 1 und
2, 101 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des
Mitbestimmungsgesetzes. Er besteht daher aus je zehn
Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer.
Zudem hat sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und
zu mindestens 30 % aus Männern zusammenzusetzen
(Mindestanteilsgebot).
Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat haben der
Gesamterfüllung gemäß § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG widersprochen,
sodass der Mindestanteil für diese Aufsichtsratswahl von der Seite
der Anteilseignervertreter getrennt zu erfüllen ist. Somit müssen
die Anteilseigner mit jeweils mindestens drei Frauen und Männern im
Aufsichtsrat vertreten sein. Ohne die oben genannten
Aufsichtsratsmitglieder gehören dem Aufsichtsrat auf
Anteilseignerseite zwei Frauen und fünf Männer an. Um das
Mindestanteilsgebot weiterhin zu erfüllen, ist daher mindestens
eine Frau in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 zu
Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zu wählen:
6.1 |
Frau Dr. h.c. Susanne Klatten, München, Unternehmerin, für eine
Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet,
|
6.2 |
Herrn Stefan Quandt, Bad Homburg v. d. Höhe, Unternehmer, für
eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet,
|
6.3 |
Herrn Dr. Vishal Sikka, Los Altos Hills, Kalifornien, USA,
Gründer und CEO von Vianai Systems, Inc., für eine Amtszeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2027 entscheidet.
|
Es ist geplant, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen.
Frau Dr. h.c. Susanne Klatten gehört dem Aufsichtsrat der BMW AG
seit 1997 an und ist Mitglied des Nominierungsausschusses. Sie hält
direkt und indirekt rund 21,7 % der stimmberechtigten Aktien der
BMW AG und gilt insoweit als wesentlich an der Gesellschaft
beteiligte Aktionärin gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen
Corporate Governance Kodex (Fassung vom 28. April 2022,
nachfolgend: DCGK). Frau Dr. h.c. Susanne Klatten und die von ihr
beherrschten Gesellschaften sind zudem nahestehende Personen der
BMW AG im Sinne von IAS 24 (zu Geschäften der BMW AG mit
nahestehenden Personen im Geschäftsjahr 2023 siehe ↗ BMW Group
Bericht 2023, S. 221).
Herr Stefan Quandt gehört dem Aufsichtsrat der BMW AG ebenfalls
seit 1997 an und ist seit 1999 dessen stellvertretender
Vorsitzender. Darüber hinaus ist er Mitglied des Präsidiums, des
Personalausschusses, des Prüfungsausschusses, des
Nominierungsausschusses und des Vermittlungsausschusses. Herr
Quandt hält direkt und indirekt rund 26,8 % der stimmberechtigten
Aktien der BMW AG und gilt insoweit als wesentlich an der
Gesellschaft beteiligter Aktionär gemäß der Empfehlung C.13 des
DCGK. Herr Quandt und die von ihm beherrschten Gesellschaften sind
zudem nahestehende Personen der BMW AG im Sinne von IAS 24 (zu
Geschäften der BMW AG mit nahestehenden Personen im Geschäftsjahr
2023 siehe ↗ BMW Group Bericht 2023, S. 221).
Herr Dr. Vishal Sikka gehört dem Aufsichtsrat der BMW AG seit
2019 an. Der Aufsichtsrat schätzt Herrn Sikka als unabhängig ein im
Sinne der Empfehlungen C.6 und C.7 des DCGK.
Im Übrigen stehen die vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner den Empfehlungen des
DCGK mitzuteilenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu
der Gesellschaft oder Konzernunternehmen, Organen der Gesellschaft
oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die
Empfehlungen des Nominierungsausschusses. Sie berücksichtigen die
vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen
Besetzungsziele und streben die Ausfüllung des Kompetenzprofils für
das Gesamtgremium an (vgl. dazu auch die Kurzlebensläufe der
Aufsichtsratskandidaten unter ↗ Ergänzende Angaben zu den
Tagesordnungspunkten oder unter ↗ Anlage zu TOP 6: Lebensläufe der
vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat).
TOP 7.
Beschlussfassung über die Billigung des
Vergütungsberichts
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den gemäß § 162 AktG
erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2023 zu billigen.
Neben der Prüfung auf Vollständigkeit gemäß § 162 Absatz 3 AktG
hat der Wirtschaftsprüfer den Vergütungsbericht über die
gesetzlichen Anforderungen hinaus auch inhaltlich geprüft und einen
entsprechenden Prüfungsvermerk erstellt.
Der Vergütungsbericht mit Prüfungsvermerk ist im Abschnitt ↗
Ergänzende Angaben zu den Tagesordnungspunkten abgedruckt und
darüber hinaus auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.bmwgroup.com/hv (↗ Anlage 1 zu TOP 7: Vergütungsbericht)
abrufbar. Dort steht auch eine zusammenfassende Kurzpräsentation
zum Vergütungsbericht zum Abruf bereit (↗ Anlage 2 zu TOP 7:
Präsentation zum Vergütungsbericht).
B. Ergänzende Angaben zu den Tagesordnungspunkten.
Zu TOP 6.1: Kurzlebenslauf von Dr. h.c. Susanne Klatten und
weitere Angaben.
|
Dr. h.c. Susanne Klatten
München |
Unternehmerin |
Mitglied des Aufsichtsrats der BMW AG
seit 1997 |
Geburtsjahr: 1962
Geburtsort: Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland
Nationalität: Deutsch |
Beruflicher Werdegang und
Ausbildung. |
Seit 1991 |
Selbstständige Unternehmerin |
|
1988 |
International Institute for Management
Development (Lausanne, Schweiz),
Abschluss: MBA |
|
1984 - 1985 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre an
der University of Buckingham (UK),
Abschluss: B.Sc. |
|
Expertise und
Tätigkeitsschwerpunkte. |
Frau Dr. h.c. Klatten ist
selbstständige Unternehmerin und wesentlich an der BMW AG
beteiligte Aktionärin. |
Durch ihre Aufsichtsratstätigkeit bei
der BMW AG und anderen international tätigen Unternehmen sowie
mehrjährige Auslandsaufenthalte verfügt Frau Dr. h.c. Klatten über
internationale Erfahrung und besonderen Sachverstand in den Märkten
Europa, China und USA. |
Darüber hinaus bringt Frau Dr. h.c.
Klatten infolge ihrer langjährigen Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat
der SGL Carbon SE (von 2009 bis Mai 2023 als Mitglied, von April
2013 bis Mai 2023 als Vorsitzende) Kompetenzen auf den Gebieten
Nachhaltigkeit, Unternehmensstrategie und Human Resources in die
Arbeit des Aufsichtsrats der BMW AG ein. Als stellvertretende
Vorsitzende des Aufsichtsrats der ALTANA AG und Vorsitzende des
Aufsichtsrats der UnternehmerTUM GmbH verfügt sie außerdem über
Kompetenzen auf den Gebieten Technologien und
Einkauf/Lieferketten. |
Ihre langjährige Zugehörigkeit zum
Aufsichtsrat der BMW AG als wesentlich beteiligte Aktionärin macht
sie zu einer Expertin auf dem Gebiet der Mobilität. |
Besetzungsziele und Kompetenzprofil
des Aufsichtsrats der BMW AG. |
Frau Dr. h.c. Klatten erfüllt folgende
Besetzungsziele und Ausprägungen des Kompetenzprofils des
Aufsichtsrats der BMW AG: |
- |
Internationale Erfahrung und besonderer Sachverstand in einem
oder mehreren für das Unternehmen wichtigen Märkten: Europa, China,
USA
|
- |
Erfahrung in der Führung und Überwachung eines anderen
mittelgroßen oder großen Unternehmens
|
- |
Sachverstand in den folgenden unternehmensrelevanten
Kompetenzfeldern:
Unternehmensstrategie, Technologien, Einkauf/Lieferketten,
Produktion/Fertigung, Vertrieb/Kundenbedürfnisse, Kapitalmarkt,
Mobilität, Human Resources/Personalführung, ökologische und soziale
Nachhaltigkeit
|
- |
Vertrautheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig
ist
|
|
Als wesentlich beteiligte Aktionärin
der BMW AG und langjähriges Aufsichtsratsmitglied wird Frau Dr.
h.c. Klatten nicht als unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.6 und
C.7 des DCGK eingeschätzt. |
Mitgliedschaften in Gremien des
Aufsichtsrats der BMW AG. |
|
Mitgliedschaften in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (●) und in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
(O). |
• ALTANA AG1,2 (stellv.
Vorsitzende)
O SprinD GmbH1
O UnternehmerTUM GmbH1 (Vorsitzende) |
Anmerkung: Frau Dr. h.c. Klatten hält
mittelbar sämtliche Aktien an der ALTANA AG und ist alleinige
Gesellschafterin der UnternehmerTUM GmbH. Die Mandate bei der
SprinD GmbH und der UnternehmerTUM GmbH sind primär Ausdruck ihres
gesellschaftlichen Engagements. |
1 Nicht börsennotiert.
2 Konzernmandat. |
Zu TOP 6.2: Kurzlebenslauf von Stefan Quandt und weitere
Angaben.
|
Stefan Quandt
Bad Homburg v. d. Höhe |
Unternehmer |
Mitglied des Aufsichtsrats seit
1997,
stellv. Vorsitzender seit 1999 |
Geburtsjahr: 1966
Geburtsort: Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland
Nationalität: Deutsch |
Beruflicher Werdegang und
Ausbildung. |
Seit 1996 |
Selbstständiger Unternehmer |
|
1994 - 1996 |
Datacard, Marketing Manager Asia
Pacific |
|
1987 - 1993 |
Studium mit Abschluss als
Diplom-Wirtschaftsingenieur an der
Universität Karlsruhe (TH) |
|
Expertise und
Tätigkeitsschwerpunkte. |
Herr Quandt ist selbstständiger
Unternehmer und wesentlich an der BMW AG beteiligter Aktionär. |
Er verfügt aufgrund seiner langjährigen
unternehmerischen Erfahrung und seiner langjährigen Tätigkeit als
Aufsichtsratsvorsitzender der DELTON Health AG (vormals DELTON AG)
sowie seiner Mitgliedschaft in den Aufsichtsgremien weiterer
Unternehmen über besonderen Sachverstand für die Märkte Europa,
China und USA und über Erfahrung in der Leitung und Überwachung
anderer mittelgroßer oder großer Unternehmen. |
Durch seine unternehmerische Tätigkeit
in den Bereichen digitale Sicherheit und erneuerbare
Energieversorgung sowie durch die aktive Begleitung der
Portfolio-Umstrukturierung verschiedener Unternehmen bringt Herr
Quandt besondere Kompetenzen auf den Gebieten IT/Digitalisierung,
ökologische Nachhaltigkeit und Change Management/Business
Transformation in die Aufsichtsratsarbeit ein. Als Mitglied des
Präsidiums sowie des Personal- und des Prüfungsausschusses des
Aufsichtsrats der BMW AG seit 1999 verfügt Herr Quandt zudem über
vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Unternehmensstrategie,
Personal/Vorstandsvergütung und Finanzen (Rechnungslegung und
Abschlussprüfung). |
Besetzungsziele und Kompetenzprofil
des Aufsichtsrats der BMW AG. |
Herr Quandt erfüllt folgende
Besetzungsziele und Ausprägungen des Kompetenzprofils des
Aufsichtsrats der BMW AG: |
- |
Internationale Erfahrung und besonderer Sachverstand in einem
oder mehreren für das Unternehmen wichtigen Märkten: Europa, China,
USA
|
- |
Erfahrung in der Führung und Überwachung eines anderen
mittelgroßen oder großen Unternehmens
|
- |
Sachverstand in den folgenden unternehmensrelevanten
Kompetenzfeldern:
Unternehmensstrategie, Technologien, Finanzen (Rechnungslegung
und Abschlussprüfung), Mobilität, Human Resources/Personalführung,
Compliance, IT/Digitalisierung/Künstliche Intelligenz, Change
Management/Business Transformation, ökologische Nachhaltigkeit
|
- |
Vertrautheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig
ist
|
|
Als wesentlich beteiligter Aktionär der
BMW AG und langjähriges Aufsichtsratsmitglied wird Herr Quandt
nicht als unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.6 und C.7 des DCGK
eingeschätzt. |
Mitgliedschaften in Gremien des
Aufsichtsrats der BMW AG. |
- |
Präsidium
|
- |
Personalausschuss
|
- |
Prüfungsausschuss
|
- |
Nominierungsausschuss
|
- |
Vermittlungsausschuss
|
|
Mitgliedschaften in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (●) und in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
(O). |
• DELTON Health AG1,2
(Vorsitzender)
• DELTON Technology SE1,2 (Vorsitzender)
• Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH1
O AQTON SE1,2 (Vorsitzender)
O Entrust Corp.1,2
O SOLARWATT GmbH1,2 |
1 Nicht börsennotiert.
2 Konzernmandat. |
Anmerkung: Herr Quandt ist alleiniger
Aktionär der DELTON Health AG, der DELTON Technology SE und der
AQTON SE. An der Entrust Corp. und der SOLARWATT GmbH hält Herr
Quandt mittelbar jeweils eine Mehrheitsbeteiligung. |
Zu TOP 6.3: Kurzlebenslauf von Dr. Vishal Sikka und weitere
Angaben.
|
Dr. Vishal Sikka
Los Altos Hills, Kalifornien, USA |
Gründer und CEO von Vianai Systems,
Inc.
(nicht börsennotiert) |
Mitglied des Aufsichtsrats seit
2019 |
Geburtsjahr: 1967
Geburtsort: Shajapur, Indien
Nationalität: US-Amerikanisch |
Beruflicher Werdegang und
Ausbildung. |
Seit 2022 |
Board of Directors, GSK plc. |
|
Seit 2019 |
Mitglied im Beirat des Stanford
Institute for Human-Centered Artificial Intelligence |
|
seit 2019 |
Board of Directors, Oracle Corp. |
|
seit 2018 |
Gründer und CEO von Vianai Systems,
Inc. (USA) |
|
2014 - 2017 |
Vorsitzender des Vorstands von Infosys
Ltd. (Indien) |
|
2010 - 2014 |
Mitglied des Vorstands der SAP AG (seit
2014: SAP SE) für Produkte und Technologien |
|
2002 - 2010 |
Verschiedene Positionen bei SAP AG |
|
1996 - 2002 |
Stationen bei Xerox Corp., iBrain
Software, Inc. und Bodha, Inc. |
|
1990 - 1996 |
Ph.D. in Artificial Intelligence an der
Stanford University (USA) |
|
1990 |
Computer Science Studium mit Abschluss
B.Sc. an der Syracuse University (USA) |
|
Expertise und
Tätigkeitsschwerpunkte. |
Herr Dr. Sikka verfügt als Gründer und
CEO von Vianai Systems, Inc. (USA) und ehemaliges Mitglied des
Vorstands der SAP AG (seit 2014: SAP SE) über besondere Kenntnisse
und Erfahrungen im Bereich Technologien sowie im Speziellen auf den
Gebieten Künstliche Intelligenz, Big Data und Digitalisierung. Als
Mitglied des Beirats des Stanford Institute for Human-Centered
Artificial Intelligence bringt er in die Aufsichtsratsarbeit seine
besonderen Kenntnisse im Bereich der Künstlichen Intelligenz ein.
Aufgrund seiner Leitungsfunktionen in verschiedenen Unternehmen
verfügt Herr Dr. Sikka über internationale Erfahrung und besonderen
Sachverstand in den Märkten Europa, China, USA und Indien. |
Aus den Leitungs- und
Überwachungsfunktionen in verschiedenen Unternehmen hat Herr Dr.
Sikka zudem Kompetenzen in den Bereichen Change und
Innovationsmanagement sowie Business Transformation erworben. |
Besetzungsziele und Kompetenzprofil
des Aufsichtsrats der BMW AG. |
Herr Dr. Sikka erfüllt folgende
Besetzungsziele und Ausprägungen des Kompetenzprofils des
Aufsichtsrats der BMW AG: |
- |
Internationale Erfahrung und besonderer Sachverstand in einem
oder mehreren für das Unternehmen wichtigen Märkten: Europa, China,
USA, Indien
|
- |
Erfahrung in der Führung und Überwachung eines anderen
mittelgroßen oder großen Unternehmens
|
- |
Sachverstand in den folgenden unternehmensrelevanten
Kompetenzfeldern:
Unternehmensstrategie, Technologien, Vertrieb/Kundenbedürfnisse,
IT/Digitalisierung/
Künstliche Intelligenz, Change Management/Business
Transformation.
|
|
Herr Dr. Sikka wird als unabhängig im
Sinne der Empfehlungen C.6 und C.7 des DCGK eingeschätzt. |
Mitgliedschaften in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (●) und in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
(O). |
O GSK plc.
O Oracle Corp. |
Zu TOP 7.
Vergütungsbericht.
Der Vergütungsbericht einschließlich des Prüfungsvermerks ist
nachstehend abgedruckt. Er ist zudem auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.bmwgroup.com/hv (↗ Anlage 1 zu TOP 7:
Vergütungsbericht) nebst zusammenfassender Präsentation (↗ Anlage 2
zu TOP 7: Präsentation zum Vergütungsbericht) abrufbar.
Vergütungsbericht
[Anmerkungen: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in
diesem Bericht bei Personenbezeichnungen teilweise nur die
männliche Form verwendet. Sie steht in diesen Fällen
stellvertretend für Personen jeglichen Geschlechts. Aufgrund von
Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem
Bericht nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass
dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte
widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.]
Vorstand und Aufsichtsrat haben den vorliegenden
Vergütungsbericht entsprechend den Anforderungen des § 162 des
deutschen Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Der Bericht zeigt und
erläutert die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des
Vorstands und des Aufsichtsrats der Bayerische Motoren Werke
Aktiengesellschaft (BMW AG) im Geschäftsjahr 2023 individuell
gewährte und geschuldete Vergütung.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit werden im Folgenden auch die
Grundzüge des im Geschäftsjahr 2023 gültigen Vergütungssystems für
die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats dargestellt. Da
einzelne Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 auch
Vergütungsbestandteile aus dem für das Geschäftsjahr 2018 gültigen
Vergütungssystem erhalten haben, werden auch Elemente dieses
Systems dargestellt, soweit es für das Verständnis erforderlich
ist.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, Niederlassung München hat den Vergütungsbericht
über die Anforderungen des § 162 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG hinaus
inhaltlich geprüft. Der Vermerk über die Prüfung ist dem Bericht
angehängt.
I. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2023 aus
Vergütungssicht
Das Geschäftsjahr 2023 verlief für die BMW Group erfolgreich.
Mit insgesamt 2.554.183 ausgelieferten Fahrzeugen erzielte die BMW
Group eine neue Höchstmarke. Die Marke BMW verteidigte mit einem
Absatz von knapp 2,3 Millionen ausgelieferten Fahrzeugen die
Spitzenposition im globalen Premiumsegment. Einen Rekordabsatz
verzeichnet auch die Marke Rolls-Royce. BMW Motorrad erzielte im
Jahr seines 100-jährigen Jubiläums das stärkste Absatzergebnis der
Unternehmensgeschichte.
Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die BMW Group auch ein sehr gutes
Ergebnis: Der Konzernjahresüberschuss nach Steuern beträgt 12,2
Mrd. €, der Ergebnisanteil der Aktionäre der BMW AG beläuft sich
auf 11,3 Mrd. € und die Konzernumsatzrendite nach Steuern auf 7,8%.
Unter der Leitung des Vorstands hat das Unternehmen die
Transformation der BMW Group zur Elektromobilität im Berichtsjahr
weiter vorangetrieben. Die BMW Group konnte den Absatz
vollelektrischer Fahrzeuge deutlich stärker steigern als der
Gesamtmarkt und verfügt in jedem wesentlichen Segment über ein
vollelektrisches Angebot. Der Anteil vollelektrischer Fahrzeuge am
Gesamtabsatz konnte auf rund 15% gesteigert werden.
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands
ist mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die
Hauptversammlung hat es am 12. Mai 2021 mit einer Mehrheit von
91,60% der gültig abgegebenen Stimmen gebilligt. Änderungen am
Vergütungssystem oder an den Zielvergütungen im Rahmen der für die
Mitglieder des Vorstands vorgesehenen Vergütungsstufen hat der
Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 nicht beschlossen.
Im Dezember 2022 hatte der Aufsichtsrat anspruchsvolle Ziele für
die variable Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2023 festgesetzt. Von der variablen Zielvergütung
waren insgesamt rund 39% an Umwelt-, Sozial- und Governance-Ziele
(ESG-Ziele) geknüpft. Als strategische Fokusziele, auf die im Ziel
50% der langfristigen variablen Vergütung (aktienorientierte
Vergütung) entfallen, hatte der Aufsichtsrat ambitionierte
Zielwerte für die Reduktion der CO2 -Flottenemissionen
in der EU und für den Absatz vollelektrischer Fahrzeuge
festgesetzt. Damit hat der Aufsichtsrat den strategischen
Stellenwert der beschleunigten Elektrifizierung der Fahrzeugflotte
im Rahmen der Vorstandsvergütung erneut berücksichtigt. Der
Aufsichtsrat hatte umweltbezogenen Nachhaltigkeitszielsetzungen mit
einem Zielanteil von 50% in der langfristigen variablen Vergütung
besonderes Gewicht beigemessen.
Mit einer starken Gesamtleistung hat der Vorstand die
finanziellen Ziele und einen großen Teil der nichtfinanziellen
Ziele für die kurzfristige variable Vergütung (Tantieme) für das
Geschäftsjahr 2023 übertroffen ↗ Tantieme für das Geschäftsjahr
2023. Auch bei der langfristigen variablen Vergütung
(aktienorientierte Vergütung) wurde die finanzielle, an den RoCE im
Segment Automobile gekoppelte Zielsetzung übertroffen. Bei den
nichtfinanziellen strategischen Fokuszielen der langfristigen
variablen Vergütung wurden die ambitionierten Ziele für die
Reduktion der CO2 -Flottenemissionen in der EU
übertroffen und die Absatzziele der BMW Group in Bezug auf
vollelektrische Fahrzeuge nur knapp unterschritten ↗
Aktienorientierte Vergütung für das Geschäftsjahr 2023.
Wenn es im Interesse des langfristigen Wohlergehens der BMW AG
notwendig ist, kann der Aufsichtsrat - wie in § 87a Abs. 2 Satz 2
AktG vorgesehen - vorübergehend vom Vergütungssystem abweichen. Der
Aufsichtsrat hat sich zudem entsprechend G.11 des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022
(„DCGK“) die Möglichkeit vorbehalten, bei außergewöhnlichen
Entwicklungen (zum Beispiel wesentlichen Akquisitionen und
Verkäufen, Veränderungen von Rechnungslegungsstandards oder
Steuervorschriften mit erheblichen Auswirkungen) Anpassungen
vorzunehmen. Für das Geschäftsjahr 2023 hat er von diesen
Möglichkeiten nach pflichtgemäßer Prüfung keinen Gebrauch
gemacht.
Im Geschäftsjahr 2023 hat sich unterjährig die Zusammensetzung
des Vorstands geändert. Mit Ablauf des 11. Mai 2023 ist Herr Dr.
Nicolas Peter und mit Ablauf des 31. Oktober 2023 ist Herr Pieter
Nota im Zusammenhang mit einer geplanten Nachfolgeregelung
einvernehmlich aus dem Vorstand ausgeschieden ↗ Vorzeitige
Beendigung der Tätigkeit und nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
Mit Wirkung zum 12. Mai 2023 wurde Herr Walter Mertl als
Vorstandsmitglied berufen und hat das Finanzressort übernommen. Als
Nachfolger für das Ressort Kunde, Marken, Vertrieb wurde Herr
Jochen Goller mit Wirkung zum 1. November 2023 in den Vorstand
berufen. Für Herrn Frank Weber kam mit Beginn der zweiten
Bestellperiode ab dem 1. Juli 2023 die für Vorstandsmitglieder ab
der zweiten Bestellperiode geltende Zielvergütung der 2.
Vergütungsstufe zur Anwendung.
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist in
§ 16 der Satzung festgesetzt und sieht ausschließlich feste Bezüge
vor. Es wurde von der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 mit einer
Mehrheit von 99,40% der gültig abgegebenen Stimmen bestätigt und
für das Geschäftsjahr 2023 den Satzungsbestimmungen entsprechend
umgesetzt. Im Geschäftsjahr 2023 wurde Herr Dr. Martin Kimmich zum
18. Januar 2023 gerichtlich in Nachfolge von Herrn Manfred Schoch,
der zum Ablauf des 31. Dezember 2022 ausgeschieden war, zum
Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Der Aufsichtsrat wählte ihn
zum 23. Januar 2023 zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden sowie als
Mitglied des Personal- und Prüfungsausschusses. Als 1.
stellvertretender Vorsitzender ist er auch Mitglied des Präsidiums
und des gesetzlich vorgesehenen Vermittlungsausschusses. Hiervon
abgesehen hat sich die Besetzung des Personalausschusses, der sich
gemäß der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats mit der Vorbereitung
von Vergütungsentscheidungen befasst, im Geschäftsjahr 2023 nicht
verändert. Im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat neue externe
Vergütungsberater mandatiert. Der Vergütungsbericht für das
Geschäftsjahr 2022 wurde von der Hauptversammlung am 11. Mai 2023
mit einer Mehrheit von 94,14% der gültig abgegebenen Stimmen
gebilligt. Angesichts dieser hohen Zustimmung bestand keine
Veranlassung, die Umsetzung des geltenden Vergütungssystems oder
die Art und Weise der Berichterstattung grundsätzlich zu
überdenken. In Einzelfragen wurde die Darstellung übersichtlicher
gestaltet.
II. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024
Das Vergütungssystem sowie die Zielvergütungen für die
Vergütungsstufen der Mitglieder des Vorstands, wie in diesem
Bericht für das Geschäftsjahr 2023 beschrieben, gelten für das
Geschäftsjahr 2024 unverändert fort. Der Aufsichtsrat hat im
Dezember 2023 auf Vorschlag des Personalausschusses die
Zielsetzungen für die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2024
festgelegt. Für die Ergebniskomponente der Tantieme des Vorstands,
die weiterhin auf 180% der Zielvergütung begrenzt ist, wurde eine
Anhebung des Anforderungsniveaus beschlossen.
Eine Änderung des Vergütungssystems für die Mitglieder des
Aufsichtsrats ist für das Geschäftsjahr 2024 nicht geplant.
III. Vergütung der Mitglieder des Vorstands
1. Grundsätze des Vergütungssystems und Beitrag der Vergütung
zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen
Entwicklung der Gesellschaft
Das seit dem Geschäftsjahr 2021 gültige Vergütungssystem
entspricht den Vorgaben des Aktiengesetzes sowie den Empfehlungen
und Anregungen des DCGK. Der Aufsichtsrat hat bei der Gestaltung
des Vergütungssystems für den Vorstand die folgenden Grundsätze
herangezogen:
- |
Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige und langfristige
Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet. Variable
Vergütungsbestandteile werden daher überwiegend auf einer
mehrjährigen Bemessungsgrundlage zugesagt.
|
- |
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder steht in einem
angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und Leistungen sowie zur
Lage der Gesellschaft.
|
- |
Das Vergütungssystem stellt sicher, dass positive wie auch
negative Entwicklungen angemessen durch die Vergütung abgebildet
werden (Pay for Performance).
|
- |
Das Vergütungssystem berücksichtigt sowohl die Leistungen des
Gesamtvorstands als auch die Erreichung individueller Ziele.
|
- |
Das Vergütungssystem beachtet das Prinzip der Durchgängigkeit
der Vergütungssysteme im Unternehmen: Die Vergütungssysteme für den
Vorstand, die Führungskräfte und die Mitarbeitenden der BMW AG
weisen ähnliche Gestaltungselemente auf.
|
- |
Die Gesamtvergütung ist sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrer
Struktur marktüblich und trägt der Größe, der Komplexität sowie der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung.
|
Die BMW Group hat den Anspruch, der erfolgreichste und
nachhaltigste Premiumanbieter für individuelle Mobilität zu sein.
Im Mittelpunkt der Geschäftsstrategie stehen der Kunde und die
Erbringung nachhaltiger individueller Mobilität im Premiumbereich
unter Berücksichtigung einer hohen Profitabilität, um auch in
Zukunft die Unabhängigkeit des Unternehmens zu sichern. Das
Vergütungssystem leistet einen Beitrag zur Umsetzung der
Geschäftsstrategie und der nachhaltigen und langfristigen
Entwicklung der Gesellschaft. Es berücksichtigt auch Belange
wichtiger Stakeholder der Gesellschaft (insbesondere Aktionäre,
Kunden, Mitarbeitende). Dabei wirken die Anreizeffekte der
verschiedenen Vergütungsbestandteile komplementär:
- |
Die feste Grundvergütung wirkt dem Eingehen unverhältnismäßig
hoher Risiken zur Erreichung kurzfristiger Ziele entgegen und
leistet damit einen Beitrag zur langfristigen Entwicklung der
Gesellschaft. Sie sichert ein den Aufgaben und der Verantwortung
eines Vorstandsmitglieds angemessenes Mindesteinkommen.
|
- |
Die variable Tantieme ist in zwei Teile gegliedert, die
unterschiedliche Lenkungswirkungen haben: Die Ergebniskomponente
der Tantieme honoriert die Erreichung der finanziellen Ziele der
Gesellschaft im Erdienungsjahr und fördert die ergebnisbezogenen
Teile der Geschäftsstrategie. Hingegen liegen der
Leistungskomponente der Tantieme nichtfinanzielle
Leistungskriterien zugrunde, die ebenfalls aus der
Geschäftsstrategie abgeleitet werden. Insofern bietet die
Leistungskomponente der Tantieme in besonderem Maße Anreize, auch
die Ziele der Geschäftsstrategie zur langfristigen Entwicklung der
Gesellschaft konsequent zu verfolgen, die sich nicht unmittelbar in
den finanziellen Kennzahlen eines einzelnen Erdienungsjahres
widerspiegeln müssen.
|
- |
Auch die Höhe der variablen aktienorientierten Vergütung hängt
von der Erfüllung finanzieller und nichtfinanzieller Zielsetzungen
aus der Geschäftsstrategie ab, denn 50% des Zielbetrags des für den
Aktienerwerb zweckgebundenen Eigeninvestmentbarbetrags sind an eine
Finanzkennzahl (RoCE im Segment Automobile) und 50% an strategische
Fokusziele gekoppelt. Die Verpflichtung, den gesamten Nettobetrag
zum Kauf von Stammaktien des Unternehmens zu verwenden und diese
mindestens vier Jahre zu halten, stärkt als Share Ownership
Guideline die unternehmerische Langfristorientierung des Vorstands.
Die nachhaltige Umsetzung der Unternehmensstrategie durch
entsprechende Entscheidungen führt auch zu einer dauerhaften
Wertschaffung für die Aktionäre und ist damit regelmäßig Basis für
eine langfristig positive Kapitalmarktperformance. Durch das
erhebliche Investment und die festgelegte Haltefrist nehmen die
Vorstandsmitglieder an der langfristigen positiven wie negativen
Entwicklung des Unternehmens, die durch den Aktienkurs und die
Dividendenentwicklung vermittelt wird, teil.
|
2. Das Vergütungssystem im Überblick
Die nachfolgende Tabelle zeigt das geltende Vergütungssystem im
Überblick.
3. Festlegung und Überprüfung von Vergütungssystem und
individueller Vergütung
Die Festlegung und regelmäßige Überprüfung des Systems und der
Struktur der Vorstandsvergütung ist ebenso wie die Festsetzung der
individuellen Vergütung der Vorstandsmitglieder eine Aufgabe des
Aufsichtsratsplenums. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats
übernimmt eine vorbereitende Funktion.
Der Aufsichtsrat überprüft das Vergütungssystem jährlich auf
seine Angemessenheit hinsichtlich der Struktur, der Ziel- und
Maximalvergütung sowie der Ist-Vergütung. Bei der Beurteilung der
Marktüblichkeit der Ziel- und Maximalvergütung sowie der
Ist-Vergütung in horizontaler Hinsicht berücksichtigt der
Aufsichtsrat auch Vergütungsstudien. Aufgrund der Größe und
Struktur der BMW Group werden die Unternehmen des DAX unter
Berücksichtigung von Umsatz, Mitarbeiterzahl und
Marktkapitalisierung als Vergleichsgruppe herangezogen. Damit sind
die Hauptwettbewerber der BMW AG und weitere international tätige
Unternehmen erfasst. In vertikaler Hinsicht vergleicht der
Aufsichtsrat die Vorstandsvergütung mit den Bezügen der oberen
Führungskräfte und mit den durchschnittlichen Bezügen der bei der
BMW AG im Inland angestellten Arbeitnehmer im Tarifbereich und im
außertariflichen Bereich, und zwar auch in der zeitlichen
Entwicklung über mehrere Jahre. Auch Empfehlungen unabhängiger
externer Vergütungsexperten sowie Anregungen aus Kreisen der
Investoren und Analysten können in die Beratung einbezogen werden.
Für das Geschäftsjahr 2023 hat die Überprüfung ergeben, dass die
Zielvergütung, die Maximalvergütung und die Ist-Vergütung
angemessen sind. In Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem setzt
der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Personalausschusses jeweils für
das bevorstehende Geschäftsjahr eine konkrete Zielvergütung für die
Mitglieder des Vorstands sowie die Leistungskriterien für die im
Vergütungssystem vorgesehenen variablen Vergütungsbestandteile
fest.
Die Zielgesamtvergütung setzt sich aus der festen und variablen
Vergütung zusammen. Innerhalb der variablen Zielvergütung
übersteigt der Anteil der aktienorientierten Vergütung als
langfristig variable Vergütung den Anteil der Tantieme als
kurzfristig variable Vergütung. Der Anteil der einzelnen
Vergütungsbestandteile liegt dabei in der Zielausprägung innerhalb
der vom Vergütungssystem vorgegebenen Bandbreiten.
Übersicht Zielgesamtvergütung der Mitglieder des
Vorstands1
1 Dargestellt ist die im Vergütungssystem festgelegte
Vergütungsstruktur der Zielgesamtvergütung.
2 Ohne eine evtl. Zahlung an neue Vorstandsmitglieder
zum Ausgleich von Gehaltsverlusten aus einem vorangehenden
Dienstverhältnis und/oder zur Deckung von Umzugskosten.
Zielvergütung für das Geschäftsjahr 2023
Die nachfolgenden Tabellen stellen die individuelle
Zielvergütung der Mitglieder des Vorstands und den relativen Anteil
der jeweiligen Vergütungskomponente an der Zielgesamtvergütung dar.
Die Maximalvergütung und erdiente Vergütung für das Geschäftsjahr
2023 sind unter ↗ Maximalvergütung sowie erdiente Vergütung für das
Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) 2023 dargestellt.
Zielvergütung für das Geschäftsjahr 2023 (2022)
1 Nebenleistungen für das Geschäftsjahr 2023 bzw.
2022, siehe ↗ Gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des
Vorstands nach § 162 AktG.
2 Bemessungszeitraum insgesamt fünf Jahre: ein Jahr für
die Ermittlung des Eigeninvestmentbarbetrags, vier Jahre
Haltepflicht für die mit dem Auszahlungsbetrag erworbenen
Aktien.
Zielvergütung für das Geschäftsjahr 2023 (2022)
1 Zweite Vergütungsstufe seit 1. November 2022.
2 Nebenleistungen für das Geschäftsjahr 2023 bzw. 2022,
siehe ↗ Gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des
Vorstands nach § 162 AktG.
3 Bemessungszeitraum insgesamt fünf Jahre: ein Jahr für
die Ermittlung des Eigeninvestmentbarbetrags, vier Jahre
Haltepflicht für die mit dem Auszahlungsbetrag erworbenen
Aktien.
Zielvergütung für das Geschäftsjahr 2023 (2022)
1 Zweite Vergütungsstufe seit 1. Oktober 2022.
2 Dienstvertrag bis zum 31. Juli 2024. Siehe ↗
Vorzeitige Beendigung der Tätigkeit und nachvertragliches
Wettbewerbsverbot.
3 Nebenleistungen für das Geschäftsjahr 2023 bzw. 2022,
siehe ↗ Gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des
Vorstands nach § 162 AktG.
4 Bemessungszeitraum insgesamt fünf Jahre: ein Jahr für
die Ermittlung des Eigeninvestmentbarbetrags, vier Jahre
Haltepflicht für die mit dem Auszahlungsbetrag erworbenen
Aktien.
Zielvergütung für das Geschäftsjahr 2023 (2022)
1 Dienstvertrag bis zum 31. Mai 2023. Siehe ↗
Vorzeitige Beendigung der Tätigkeit und nachvertragliches
Wettbewerbsverbot.
2 Nebenleistungen für das Geschäftsjahr 2023 bzw. 2022,
siehe ↗ Gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des
Vorstands nach § 162 AktG.
3 Bemessungszeitraum insgesamt fünf Jahre: ein Jahr für
die Ermittlung des Eigeninvestmentbarbetrags, vier Jahre
Haltepflicht für die mit dem Auszahlungsbetrag erworbenen
Aktien.
Zielvergütung für das Geschäftsjahr 2023 (2022)
1 Zweite Vergütungsstufe seit 1. Juli 2023.
2 Nebenleistungen für das Geschäftsjahr 2023 bzw. 2022,
siehe ↗ Gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des
Vorstands nach § 162 AktG.
3 Bemessungszeitraum insgesamt fünf Jahre: ein Jahr für
die Ermittlung des Eigeninvestmentbarbetrags, vier Jahre
Haltepflicht für die mit dem Auszahlungsbetrag erworbenen
Aktien.
4. Vergütung für das Geschäftsjahr 2023
Die Zielvergütung für die Mitglieder des Vorstands und die
Leistungskriterien für die im Vergütungssystem vorgesehenen
variablen Vergütungsbestandteile für das Geschäftsjahr 2023 wurden
vom Aufsichtsrat im Dezember 2022 festgelegt. Im März 2024 hat der
Aufsichtsrat nach Prüfung und Beurteilung der Zielerreichung die
Höhe der variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder
für das Geschäftsjahr 2023 festgesetzt bzw. bestätigt.
a) Feste Vergütung für das Geschäftsjahr 2023
Jedes Mitglied des Vorstands erhält eine feste Grundvergütung,
die anteilig monatlich gezahlt wird. Die Höhe der Grundvergütung
ist abhängig von der Funktion im Vorstand und der Dauer der
Zugehörigkeit zum Vorstand bzw. der
Bestellperiode/Vergütungsstufe.
Die Nebenleistungen umfassen insbesondere geldwerte Vorteile aus
Fahrzeugnutzung sowie Mitarbeiterrabatte und Zuschüsse zu
Sicherheitseinrichtungen. Zudem kann der Aufsichtsrat neu
eintretenden Mitgliedern des Vorstands Zahlungen zum Ausgleich von
Gehaltsverlusten aus einem vorangehenden Dienstverhältnis und/oder
zur Deckung von Umzugskosten zusagen. Im Geschäftsjahr 2023 wurde
eine Zusage zur Übernahme von Umzugskosten erteilt.
Übersicht feste Vergütung für das Geschäftsjahr 2023
in € |
Grundvergütung |
Nebenleistungen
(Sonstige Bezüge) |
Feste Vergütung Gesamt |
Oliver Zipse |
1.950.000 |
26.113 |
1.976.113 |
Jochen Goller1 |
150.000 |
3.331 |
153.331 |
Ilka Horstmeier |
1.050.000 |
66.981 |
1.116.981 |
Walter Mertl2 |
570.652 |
111.981 |
682.633 |
Milan Nedeljković |
1.050.000 |
27.524 |
1.077.524 |
Pieter Nota3 |
1.050.000 |
52.049 |
1.102.049 |
Nicolas Peter4 |
437.500 |
23.089 |
460.589 |
Joachim Post |
900.000 |
22.692 |
922.692 |
Frank Weber5 |
975.000 |
29.392 |
1.004.392 |
1 Mitglied des Vorstands seit 1. November 2023.
2 Mitglied des Vorstands seit 12. Mai 2023.
3 Mitglied des Vorstands bis 31. Oktober 2023,
Dienstvertrag bis 31. Juli 2024. Siehe ↗ Vorzeitige Beendigung der
Tätigkeit und nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
4 Mitglied des Vorstands bis 11. Mai 2023, Dienstvertrag
bis 31. Mai 2023. Siehe ↗ Vorzeitige Beendigung der Tätigkeit und
nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
5 Zweite Vergütungsstufe seit 1. Juli 2023.
b) Variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023
Die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 besteht aus
der Tantieme und der aktienorientierten Vergütung. Der Aufsichtsrat
berücksichtigt bei der Festlegung der konkreten Zielwerte
insbesondere die langfristige Unternehmensplanung und Planung zur
Geschäftsentwicklung des Folgejahres, die dem Aufsichtsrat zur
Zustimmung vorgelegt werden. Zum Strategiebezug der einzelnen
Vergütungskomponenten siehe auch oben ↗ Das Vergütungssystem im
Überblick.
Übersicht variable Zielvergütung 2023
* Unter Einbeziehung der gemeinschaftlichen
Ressortziele der Leistungskomponente der Tantieme.
(1) Tantieme für das Geschäftsjahr 2023
Überblick
Die Tantieme besteht aus einer Ergebniskomponente und einer
Leistungskomponente. Bei einer Zielerreichung von 100% für die
Ergebnis- bzw. Leistungskomponente beträgt der Anteil jeder
Komponente 50% des individuellen Zielbetrags der Tantieme. Die Höhe
der Tantieme ist auf 180% des individuellen Zielbetrags begrenzt.
Die Tantieme für das Geschäftsjahr wird mit der nächsten Abrechnung
im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung 2024
ausbezahlt.
Ergebniskomponente der Tantieme
Die Ergebniskomponente der Tantieme honoriert den
Geschäftserfolg im Erdienungsjahr 2023, der an den finanziellen
Kennzahlen „Ergebnisanteil der Aktionäre der BMW AG“ und
„Konzernumsatzrendite nach Steuern“ gemessen wird. Hierzu hat der
Aufsichtsrat eine Zuordnungsmatrix verabschiedet, aus der sich
anhand der erreichten Werte ein Ergebnisfaktor ergibt.
Für beide Kennzahlen wurden vor Beginn des Erdienungsjahres 2023
jeweils ein Mindestwert, ein Zielwert und ein Maximalwert
definiert. Wenn einer der Mindestwerte unterschritten wird, beträgt
der Ergebnisfaktor Null (entspricht einer Zielerreichung von 0%).
Bei Erreichen beider Zielwerte beträgt der Ergebnisfaktor 1,000
(entspricht einer Zielerreichung von 100%). Ab Erreichen beider
Maximalwerte beträgt der Ergebnisfaktor 1,800 (entspricht der
maximal möglichen Zielerreichung von 180%). Für Zwischenwerte
ergibt sich der Ergebnisfaktor aus der Zuordnungsmatrix.
Übersicht Zusammensetzung der Tantieme
Ergebniskomponente der Tantieme:
Zuordnungsmatrix1
1 Vereinfachte Darstellung.
2 Ergebnisfaktor 2023.
Zielsetzung und Zielerreichung Ergebniskomponente der Tantieme
für das Geschäftsjahr 2023
Die Zielsetzung und Zielerreichung sowie die konkreten Beträge
der Ergebniskomponente der Tantieme für das Geschäftsjahr 2023 sind
aus den folgenden Tabellen ersichtlich. Im Geschäftsjahr 2023
wurden ein Ergebnisanteil der Aktionäre der BMW AG in Höhe von 11,3
Mrd. € und eine Konzernumsatzrendite nach Steuern in Höhe von 7,8%
erzielt. Gemäß der vom Aufsichtsrat verabschiedeten
Zuordnungsmatrix ergibt sich hieraus ein Ergebnisfaktor von 1,680,
was einer Zielerreichung von 168% entspricht.
Leistungskomponente der Tantieme
Die Leistungskomponente der Tantieme honoriert die Erreichung
bestimmter nichtfinanzieller Ziele. Vor Beginn des Geschäftsjahres
setzt der Aufsichtsrat die Ziele in Form verschiedener
nichtfinanzieller Leistungskriterien und zugehöriger Messgrößen
fest. Die Leistungskriterien werden maßgeblich aus der
Unternehmensstrategie, der langfristigen Unternehmensplanung und
der Planung zur Geschäftsentwicklung des Folgejahres abgeleitet.
Die Ziele sind unterteilt in individuelle Ziele für die einzelnen
Vorstandsmitglieder (Ressortziele) und kollektive Ziele für den
gesamten Vorstand (ressortübergreifende Ziele). Bei der Gewichtung
der Leistungskriterien hat der Aufsichtsrat ein Ermessen. Dabei
sollen ca. 10% des Zielbetrags der Leistungstantieme auf die
Ressortziele entfallen. Ressortziele können sowohl
ressortspezifische Ziele als auch pro Ressort zu messende Beiträge
zu gemeinsamen Zielsetzungen sein. Die übrigen ca. 90% des
Zielbetrags der Leistungstantieme sollen auf ressortübergreifende
nichtfinanzielle Ziele entfallen. Hierbei sollen ca. 50% des
Zielbetrags an die Erreichung von ressortübergreifenden
nichtfinanziellen Zielen aus dem Bereich Umwelt, Soziales und
Governance (ESG-Ziele) geknüpft sein.
Zielsetzung und Zielerreichung Ergebniskomponente der
Tantieme für das Geschäftsjahr 2023
Leistungskriterien |
Mindestwert |
Zielwert |
Maximalwert |
IstWert |
Gesamt-
zielerreichung |
Ergebnis-
faktor |
Ergebnisanteil der Aktionäre der BMW AG
in Mrd. € |
3,0 |
5,3 |
11,0 |
11,3 |
168% |
1,680 |
Konzernumsatzrendite nach Steuern in
% |
3,0 |
5,6 |
9,0 |
7,8 |
Übersicht Ergebniskomponente der Tantieme für das
Geschäftsjahr 2023
Vorstandsmitglied |
Anteiliger Zielbetrag
der Tantieme in € |
Ergebnisfaktor |
Ergebniskomponente
der Tantieme in € |
Oliver Zipse |
1.050.000 |
1,680 |
1.764.000 |
Jochen Goller1 |
79.167 |
133.000 |
Ilka Horstmeier |
575.000 |
966.000 |
Walter Mertl2 |
301.178 |
505.978 |
Milan Nedeljković |
575.000 |
966.000 |
Pieter Nota3 |
575.000 |
966.000 |
Nicolas Peter4 |
239.583 |
402.500 |
Joachim Post |
475.000 |
798.000 |
Frank Weber5 |
525.000 |
882.000 |
1 Mitglied des Vorstands seit 1. November 2023.
2 Mitglied des Vorstands seit 12. Mai 2023.
3 Mitglied des Vorstands bis 31. Oktober 2023,
Dienstvertrag bis 31. Juli 2024. Siehe ↗ Vorzeitige Beendigung der
Tätigkeit und nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
4 Mitglied des Vorstands bis 11. Mai 2023, Dienstvertrag
bis 31. Mai 2023. Siehe ↗ Vorzeitige Beendigung der Tätigkeit und
nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
5 Zweite Vergütungsstufe seit 1. Juli 2023.
Zielsetzung und Zielerreichung Leistungskomponente der
Tantieme für das Geschäftsjahr 2023
Die vom Aufsichtsrat für das Erdienungsjahr 2023 im Rahmen der
Leistungskomponente der Tantieme festgelegten Ziele sowie die
Gewichtung der Kriterien und die individuelle Zielerreichung sind
in den nachfolgenden Tabellen zusammengefasst.
Der Aufsichtsrat hat die Leistungen der Vorstandsmitglieder in
Bezug auf die Ressortziele einerseits und die ressortübergreifenden
Ziele andererseits in einem Zielerreichungskorridor mit einem
Teilleistungsfaktor zwischen 0 (entspricht einer Zielerreichung von
0%) und 1,80 (entspricht der maximal möglichen Zielerreichung von
180%) bewertet. Der Leistungsfaktor der Tantieme wurde aus den
Teilleistungsfaktoren mit der Gewichtung 10% für die Ressortziele
und 90% für die ressortübergreifenden Ziele, jeweils im Verhältnis
zum Zielbetrag der Leistungskomponente der Tantieme, ermittelt. Von
den ressortübergreifenden Zielen entfallen im Verhältnis zum
Zielbetrag der Leistungskomponente der Tantieme 50% auf ESG-Ziele
und 40% auf sonstige nichtfinanzielle Ziele.
Beurteilt wurde sowohl die Führungsleistung der einzelnen
Vorstandsmitglieder als auch die Gesamtleistung des Vorstands. In
Bezug auf die Ressortziele hat der Aufsichtsrat die individuellen
Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder bewertet, während er
in Bezug auf die ressortübergreifenden Ziele den Vorstand als Team
betrachtet und die Leistungen für alle Vorstandsmitglieder
einheitlich bewertet hat. Die Entscheidungsfindung des
Aufsichtsrats beruht auf einer ausführlichen, dokumentierten
Analyse des Leistungsstands zu allen vereinbarten Kriterien sowie
eingehender Beratung im Personalausschuss und Plenum des
Aufsichtsrats. Als Grundlage für die im Vorjahr gesetzten Ziele und
die Beurteilung nach Abschluss des Geschäftsjahrs hat der
Aufsichtsrat insbesondere die vor Beginn des Geschäftsjahres in der
Unternehmensplanung festgelegten quantitativen und qualitativen
Messgrößen herangezogen.
Zur Beurteilung einzelner Messgrößen wurden auch die Ergebnisse
von Vergleichsstudien und -berechnungen gegenüber Wettbewerbern
herangezogen. Neben einer Betrachtung der Leistungen im Jahr 2023
hat der Aufsichtsrat auch eine Trendbetrachtung über mehrere
Geschäftsjahre vorgenommen. Hierbei hat er die Auswirkungen von
Entscheidungen, Maßnahmen und Weichenstellungen aus früheren
Geschäftsjahren auf das Jahr 2023 bewertet und die Bedeutung der
Leistungen im Jahr 2023 für die künftige Unternehmensentwicklung
abgeschätzt.
Zu den festgelegten quantitativen und qualitativen Messgrößen
gehören Kennzahlen wie z. B. Fahrzeugabsatz, Segmentanteile,
Absatzanteil elektrifizierter und vollelektrischer Fahrzeuge sowie
der Anteil von Fahrzeugen der Marke BMW mit Remote Software
Upgrade-Fähigkeit. Weitere betrachtete Messgrößen waren etwa die
Beurteilung der Qualität des Kundenerlebnisses im Vergleich zum
Wettbewerb, die F&E-Quote sowie Investitionen in Aus- und
Weiterbildung und Zielsetzungen für Diversity.
Übersicht Ziele der Leistungskomponente der Tantieme für das
Geschäftsjahr 20231
1 Bezogen auf den Zielbetrag der Leistungskomponente
der Tantieme.
2 Individuelle Bewertung je Vorstandsmitglied.
3 Gemeinschaftliche Bewertung des Vorstands als
Team.
Zielsetzung Leistungskomponente der Tantieme für das
Geschäftsjahr 2023
Übersicht Zielerreichung Leistungskomponente der Tantieme für
das Geschäftsjahr 2023
|
Ziele |
Gewichtung
in % |
Durchschnittliche
Zielerreichung in % |
Leistungsfaktor |
Anteiliger Zielbetrag
der Tantieme in € |
Leistungskomponente
der Tantieme in € |
Oliver Zipse |
Ressortübergreifende Ziele - ESG |
50 |
108,0 |
1,03 |
1.050.000 |
1.081.500 |
Ressortübergreifende Ziele - Sonstige
nichtfinanzielle |
40 |
92,5 |
Ressortziele |
10 |
118,8 |
Jochen Goller1 |
Ressortübergreifende Ziele - ESG |
50 |
108,0 |
1,02 |
79.167 |
80.750 |
Ressortübergreifende Ziele - Sonstige
nichtfinanzielle |
40 |
92,5 |
Ressortziele |
10 |
108,1 |
Ilka Horstmeier |
Ressortübergreifende Ziele - ESG |
50 |
108,0 |
1,02 |
575.000 |
586.500 |
Ressortübergreifende Ziele - Sonstige
nichtfinanzielle |
40 |
92,5 |
Ressortziele |
10 |
110,0 |
Walter Mertl2 |
Ressortübergreifende Ziele - ESG |
50 |
108,0 |
1,02 |
301.178 |
307.201 |
Ressortübergreifende Ziele - Sonstige
nichtfinanzielle |
40 |
92,5 |
Ressortziele |
10 |
111,9 |
Milan Nedeljković |
Ressortübergreifende Ziele - ESG |
50 |
108,0 |
1,02 |
575.000 |
586.500 |
Ressortübergreifende Ziele - Sonstige
nichtfinanzielle |
40 |
92,5 |
Ressortziele |
10 |
111,3 |
Pieter Nota3 |
Ressortübergreifende Ziele - ESG |
50 |
108,0 |
1,02 |
575.000 |
586.500 |
Ressortübergreifende Ziele - Sonstige
nichtfinanzielle |
40 |
92,5 |
Ressortziele |
10 |
111,9 |
Nicolas Peter4 |
Ressortübergreifende Ziele - ESG |
50 |
108,0 |
1,03 |
239.583 |
246.771 |
Ressortübergreifende Ziele - Sonstige
nichtfinanzielle |
40 |
92,5 |
Ressortziele |
10 |
116,9 |
Joachim Post |
Ressortübergreifende Ziele - ESG |
50 |
108,0 |
1,02 |
475.000 |
484.500 |
Ressortübergreifende Ziele - Sonstige
nichtfinanzielle |
40 |
92,5 |
Ressortziele |
10 |
110,0 |
Frank Weber5 |
Ressortübergreifende Ziele - ESG |
50 |
108,0 |
1,02 |
525.000 |
535.500 |
Ressortübergreifende Ziele - Sonstige
nichtfinanzielle |
40 |
92,5 |
Ressortziele |
10 |
111,9 |
1 Mitglied des Vorstands seit 1. November 2023.
2 Mitglied des Vorstands seit 12. Mai 2023.
3 Mitglied des Vorstands bis 31. Oktober 2023,
Dienstvertrag bis 31. Juli 2024. Siehe ↗ Vorzeitige Beendigung der
Tätigkeit und nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
4 Mitglied des Vorstands bis 11. Mai 2023, Dienstvertrag
bis 31. Mai 2023. Siehe ↗ Vorzeitige Beendigung der Tätigkeit und
nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
5 Zweite Vergütungsstufe seit 1. Juli 2023.
(2) Aktienorientierte Vergütung für das Geschäftsjahr
2023
Im Rahmen der aktienorientierten Vergütung als variabler
Langfristkomponente erhalten die Vorstandsmitglieder eine für die
Investition in BMW Stammaktien zweckgebundene Barvergütung
(Eigeninvestmentbarbetrag). Ihre Höhe hängt von der Erreichung
bestimmter finanzieller und nichtfinanzieller Ziele im abgelaufenen
Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) ab. Die Vorstandsmitglieder sind
verpflichtet, den Eigeninvestmentbarbetrag abzüglich Steuern und
Abgaben unmittelbar nach Auszahlung in BMW Stammaktien zu
investieren und die Aktien über einen Zeitraum von mindestens vier
Jahren zu halten (Share Ownership Guideline). Die festgelegte
Haltefrist gilt auch bei einem Ausscheiden aus dem Vorstand.
Eigeninvestmentbarbetrag
Der Eigeninvestmentbarbetrag für das Geschäftsjahr 2023 wird mit
der nächsten Abrechnung im Anschluss an die ordentliche
Hauptversammlung 2024 ausbezahlt. Er ist abhängig vom Zielbetrag,
vom erzielten RoCE im Segment Automobile und vom Erreichungsgrad
bestimmter strategischer Fokusziele im Erdienungsjahr. Der
Eigeninvestmentbarbetrag ist auf maximal 180% des Zielbetrags
begrenzt und berechnet sich wie folgt: Eigeninvestmentbarbetrag =
RoCE-Komponente + Komponente strategische Fokusziele
Übersicht aktienorientierte Vergütung1
1 Vereinfachte Darstellung.
2 Festlegung von mindestens zwei strategischen
Fokuszielen und deren Anteil am Zielbetrag durch den
Aufsichtsrat.
3 Beispielhafte Darstellung der Kursentwicklung.
4 Auszahlung des Eigeninvestmentbarbetrags, Erwerb der
Aktien und Beginn der vierjährigen Haltefrist erfolgen mit der
nächsten Abrechnung im Anschluss an die ordentliche
Hauptversammlung, der der Jahresabschluss für das Erdienungsjahr
vorgelegt wird.
Zielbetrag des Eigeninvestmentbarbetrags
Die Zielbeträge für das Jahr 2023 für die einzelnen
Vorstandsmitglieder sind aus der Tabelle ↗ Übersicht
Aktienorientierte Vergütung für das Geschäftsjahr 2023
ersichtlich.
RoCE-Komponente des Eigeninvestmentbarbetrags
Der Aufsichtsrat setzt vor Beginn des jeweiligen
Erdienungsjahres basierend auf der Unternehmensplanung einen
Mindest-, einen Ziel- und einen Maximalwert für den RoCE im Segment
Automobile im Erdienungsjahr fest und ordnet diesen Werten jeweils
einen RoCE-Faktor zu. Bei Unterschreitung des Mindestwerts beträgt
der RoCE-Faktor 0. Bei Erreichen des Zielwerts beträgt der
RoCE-Faktor 1,00. Ab Erreichen des Maximalwerts beträgt der
RoCE-Faktor 1,80. Die RoCE-Komponente des Eigeninvestmentbarbetrags
wird ermittelt, indem der RoCE-Faktor des Erdienungsjahres mit 50%
des individuellen Zielbetrags multipliziert wird.
Komponente strategische Fokusziele des
Eigeninvestmentbarbetrags
Der Aufsichtsrat legt vor Beginn des Erdienungsjahres mindestens
zwei strategische Fokusziele fest. Er leitet diese aus der
Unternehmensstrategie und der Unternehmensplanung ab, setzt für
jedes strategische Fokusziel einen Mindest-, einen Ziel- und einen
Maximalwert fest und ordnet diesen jeweils einen Faktor zu. Bei
Unterschreitung des Mindestwerts beträgt der jeweilige Faktor 0.
Bei Erreichen des Zielwerts beträgt der jeweilige Faktor 1,00. Ab
Erreichen des Maximalwerts beträgt der jeweilige Faktor 1,80. Die
Komponente strategische Fokusziele des Eigeninvestmentbarbetrags
wird in zwei Schritten ermittelt. Im ersten Schritt wird der für
das jeweilige strategische Fokusziel erreichte Faktor des
Erdienungsjahres mit dem auf dieses Ziel entfallenden Anteil des
individuellen Zielbetrags multipliziert. Im zweiten Schritt werden
die auf diese Weise für die einzelnen strategischen Fokusziele
ermittelten Werte addiert. Sind zwei strategische Fokusziele
festgelegt, entfällt auf jedes strategische Fokusziel ein Anteil
von 25% des individuellen Zielbetrags, soweit der Aufsichtsrat
keine andere Festlegung trifft. Sind mehr als zwei strategische
Fokusziele festgelegt, bestimmt der Aufsichtsrat die
Gewichtung.
Zielsetzung und Zielerreichung der RoCE-Komponente für das
Geschäftsjahr 2023
Der RoCE im Segment Automobile für das Geschäftsjahr 2023 ist
definiert als das Segmentergebnis vor Finanzergebnis, dividiert
durch das durchschnittlich eingesetzte Kapital im Segment. Für das
Erdienungsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat im Dezember 2022 auf
Grundlage der langfristigen Unternehmensplanung für die
RoCE-Komponente folgende Werte festgelegt: Mindestwert: 12%
(Zielerreichung 50%), Zielwert: 16% (Zielerreichung 100%),
Maximalwert: 21% (Zielerreichung 180%). Der erreichte RoCE im
Segment Automobile für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 20,2%, sodass
der RoCE-Faktor für die Berechnung des Eigeninvestmentbarbetrags
1,67 beträgt.
Zielsetzung und Zielerreichung der Komponente strategische
Fokusziele für das Geschäftsjahr 2023
Für das Erdienungsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat im Dezember
2022 in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem die folgenden
strategischen Fokusziele bestimmt:
- |
- Reduktion der CO2-Flottenemissionen in der EU nach
WLTP; Gewichtung in Bezug auf individuellen Zielbetrag des
Eigeninvestmentbarbetrags: 25%.
|
- |
- Absatz vollelektrischer Fahrzeuge (Battery Electric Vehicle,
BEV); Gewichtung in Bezug auf individuellen Zielbetrag des
Eigeninvestmentbarbetrags: 25%.
|
Zielsetzung und Zielerreichung RoCE-Komponente
Zielsetzung und Zielerreichung Reduktion
CO2-Flottenemission (EU)
Im Hinblick auf die Reduktion der CO2-Flottenemissionen
nach WLTP hat der Aufsichtsrat für das Erdienungsjahr 2023 folgende
Werte in CO2 g/km nach WLTP für den Flottenverbrauch in
Europa als vergütungsrelevante Schwellenwerte festgelegt:
Mindestwert: 125 CO2 g/km (Zielerreichung 50%),
Zielwert: 103 CO2 g/km (Zielerreichung 100%),
Maximalwert: 98 CO2 g/km (Zielerreichung 180%). Der
Ist-Wert für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 102,1 CO2
g/km, sodass die Zielerreichung bei 114% liegt.
Für den Absatz vollelektrischer Fahrzeuge (BEV) hat der
Aufsichtsrat für das Erdienungsjahr 2023 folgende Referenzwerte in
Einheiten festgelegt: Mindestwert: 300.000 Einheiten
(Zielerreichung 50%), Zielwert: 380.000 Einheiten (Zielerreichung
100%), Maximalwert: 465.000 Einheiten (Zielerreichung 180%). Der
Ist-Wert für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 375.716 Einheiten,
sodass die Zielerreichung bei 97% liegt.
Zielsetzung und Zielerreichung Absatz BEV
Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Zielsetzungen
und die Zielerreichung der aktienorientierten Vergütung für das
Geschäftsjahr 2023.
Zielsetzung und Zielerreichung Aktienorientierte Vergütung
für das Geschäftsjahr 2023
|
Leistungskriterien |
Gewichtung (in %) |
Mindestwert |
Zielwert |
Maximalwert |
Ist-Wert |
Ziel-
erreichung |
Faktor |
RoCEKomponente |
RoCE im Segment
Automobile (in %) |
50 |
12 |
16 |
21 |
20,2 |
167% |
1,67 |
Komponente strategische
Fokusziele |
Reduktion CO2-Flotten-
emissionen EU (in g/km) |
25 |
125 |
103 |
98 |
102,1 |
114% |
1,14 |
Absatz vollelektrische
Fahrzeuge (BEV) in Einheiten |
25 |
300.000 |
380.000 |
465.000 |
375.716 |
97% |
0,97 |
Übersicht Aktienorientierte Vergütung für das Geschäftsjahr
2023
5. Aktienhalteverpflichtung (Share Ownership Guideline)
Die zum 31. Dezember 2023 amtierenden Mitglieder des Vorstands
halten aufgrund der aktienorientierten Vergütungsprogramme für die
Geschäftsjahre 2019-2022 insgesamt 112.969 BMW Stammaktien mit
bestehender Halteverpflichtung. Die Halteverpflichtung für die
Dauer von vier Jahren gilt auch bei einem Ausscheiden aus dem
Vorstand fort.
Die aktienorientierte Vergütung (Eigeninvestmentbarbetrag) für
das Erdienungsjahr 2022 wurde mit der nächsten Abrechnung im
Anschluss an die Hauptversammlung 2023 ausbezahlt. Unmittelbar
danach haben die angegebenen Vorstandsmitglieder insgesamt 42.995
BMW Stammaktien erworben, die einer Haltepflicht bis in das Jahr
2027 unterliegen. Die aktienorientierte Vergütung
(Eigeninvestmentbarbetrag) für das Erdienungsjahr 2023 kommt mit
der nächsten Abrechnung im Anschluss an die ordentliche
Hauptversammlung 2024 zur Auszahlung. Unmittelbar danach werden die
BMW Stammaktien erworben, die einer Halteverpflichtung bis in das
Jahr 2028 unterliegen werden.
Der Wert der von den zum 31. Dezember 2023 amtierenden
Vorstandsmitgliedern gehaltenen BMW Stammaktien zum 31. Dezember
2023 beträgt zwischen 237% und 75% der jeweiligen Grundvergütung
des Geschäftsjahres 20233,4.
Der Kauf und Verkauf von Aktien der BMW AG und sich darauf
beziehenden Finanzinstrumenten unterliegt für amtierende
Vorstandsmitglieder auch nach Ablauf der Mindesthaltefrist einer
Meldepflicht gemäß Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr.
569/2014 (Managers‘ Transactions). Im Geschäftsjahr 2023 hat kein
amtierendes Vorstandsmitglied einen Verkauf von Aktien der BMW AG
oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten gemeldet.
BMW Stammaktien mit bestehender Halteverpflichtung aus
aktienbasierter Vergütung für Geschäftsjahre
2019-20221
|
Aktienbestand zum
1. Januar 2023 |
Erwerb im
Geschäftsjahr 20232 |
Ablauf der Haltefrist
im Geschäftsjahr 2023 |
Aktienbestand zum
31. Dezember 2023 |
Wert in € zum
31. Dezember 20233 |
Relation Wert/
Grundvergütung 20234 |
Oliver Zipse |
35.700 |
14.285 |
4.117 |
45.868 |
4.622.577 |
237% |
Jochen Goller5 |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
Ilka Horstmeier |
13.308 |
7.374 |
(-) |
20.682 |
2.084.332 |
199% |
Walter Mertl6 |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
Milan Nedeljković |
13.700 |
7.472 |
(-) |
21.172 |
2.133.714 |
203% |
Joachim Post |
(-) |
6.686 |
(-) |
6.686 |
673.815 |
75% |
Frank Weber7 |
11.383 |
7.178 |
(-) |
18.561 |
1.870.578 |
192% |
Gesamt |
74.091 |
42.995 |
4.117 |
112.969 |
11.385.016 |
|
1 Berücksichtigt sind nur BMW Stammaktien, die unter
dem aktienbasierten Vergütungsprogramm des Vorstands mit der
Barvergütungskomponente erworben wurden und für die die vierjährige
Halteverpflichtung noch nicht abgelaufen ist.
2 Auszahlung der Barvergütungskomponente
(Eigeninvestmentbarbetrag) 2022 im Mai 2023 mit anschließendem
Erwerb der ausgewiesenen BMW Stammaktien (Kaufdatum 31. Mai 2023 zu
einem Kurs von 103,42 €), für die die vierjährige Haltefrist bis
2027 gilt.
3 Letzter Börsenhandelstag 2023: 29. Dezember 2023.
XETRA Schlusskurs am 29. Dezember 2023: 100,78 €.
4 Wert Aktienbestand zum 31. Dezember 2023 in Relation
zur 2023 ausbezahlten Grundvergütung. Zur Grundvergütung siehe
Tabelle ↗ Gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des
Vorstands nach § 162 AktG.
5 Mitglied des Vorstands seit 1. November 2023.
6 Mitglied des Vorstands seit 12. Mai 2023.
7 Zweite Vergütungsstufe seit 1. Juli 2023.
6. Altersversorgung
Das System zur Altersversorgung sieht jährliche Beiträge durch
das Unternehmen vor, die für jedes Jahr der Bestellung zum Mitglied
des Vorstands auf ein Ansparkonto entrichtet werden. Anwartschaften
auf Versorgungsleistungen werden nach der Zusage unverfallbar, wenn
das Dienstverhältnis ein Jahr bestanden hat. Wenn das
Dienstverhältnis bei Eintritt von Invalidität endet, erhält das
Vorstandsmitglied eine Erwerbsminderungsrente. Ausgeschiedene
Vorstandsmitglieder haben frühestens Anspruch auf eine
Altersleistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und Ausscheiden
aus dem Dienstverhältnis. Für den Fall, dass ein
anspruchsberechtigtes Vorstandsmitglied vor Eintritt des
Versorgungsfalls Alter oder Invalidität verstirbt, hat ein
hinterbliebener Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner,
andernfalls haben hinterbliebene Kinder in Abhängigkeit von Alter
und Stand der Ausbildung Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung.
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Höhe des
individuellen Ansparkontos des jeweiligen Vorstandsmitglieds.
Dieses ergibt sich aus den jährlich eingebrachten Beiträgen sowie
einer jährlichen Überschussbeteiligung in Abhängigkeit von der
Kapitalanlageform. Für die eingebrachten Beiträge gilt eine
garantierte Mindestverzinsung in Höhe des in der
Deckungsrückstellungsverordnung jeweils festgelegten
Höchstzinssatzes. Die Auszahlung erfolgt nach Wahl des
Vorstandsmitglieds als Einmalbetrag oder in Jahresraten. Die
Möglichkeit der Auszahlung als lebenslange monatliche Rente oder in
Mischformen besteht nur für Zusagen, die vor 2016 gegeben wurden.
Für den Todes- oder Invaliditätsfall ist eine Mindestleistung in
Höhe der bis zum 60. Lebensjahr möglichen - maximal jedoch zehn -
Versorgungsjahresbeiträge zugesagt.
Vorstandsmitglieder, die unmittelbar aus der aktiven
Vorstandstätigkeit in den Ruhestand treten oder diesen
gleichgestellt werden, sind berechtigt, zu den jeweils auch für BMW
Rentner geltenden Konditionen Fahrzeuge und sonstige Produkte der
BMW Group zu erwerben und Dienstleistungen zu beziehen sowie
Fahrzeuge der BMW Group entsprechend den Richtlinien zu nutzen, die
für Bereichsleiter der obersten Einstufung gelten. Für
Vorstandsvorsitzende im Ruhestand besteht zusätzlich die
Möglichkeit, im Rahmen der Verfügbarkeit und gegen Verrechnung den
BMW Fahrdienst zu nutzen.
Für im Geschäftsjahr 2023 amtierende Mitglieder des Vorstands
sind im Berichtsjahr Aufwendungen für Leistungen nach Beendigung
des Dienstverhältnisses in Höhe von 3,2 Mio. € angefallen. Hierbei
handelt es sich ausschließlich um die Dotierung von
Pensionsrückstellungen gemäß IAS 19.
Versorgungszusagen 2023
in € |
Dienstzeitaufwand
nach IFRS im
Geschäftsjahr 2023 |
Barwert der
Anwartschaften auf
Pensionen nach IFRS
zum 31. Dezember 2023 |
Oliver Zipse |
712.729 |
5.749.540 |
Jochen Goller1 |
66.667 |
1.039.801 |
Ilka Horstmeier |
407.533 |
2.704.634 |
Walter Mertl2 |
254.444 |
807.853 |
Milan Nedeljković |
407.391 |
3.174.055 |
Pieter Nota3 |
407.516 |
2.336.557 |
Nicolas Peter4 |
166.667 |
4.038.570 |
Joachim Post |
408.504 |
1.174.735 |
Frank Weber |
407.525 |
1.845.023 |
Gesamt |
3.238.976 |
22.870.768 |
1 Mitglied des Vorstands seit 1. November 2023.
2 Mitglied des Vorstands seit 12. Mai 2023.
3 Mitglied des Vorstands bis 31. Oktober 2023,
Dienstvertrag bis 31. Juli 2024, siehe ↗ Vorzeitige Beendigung der
Tätigkeit und nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
4 Mitglied des Vorstands bis 11. Mai 2023, Dienstvertrag
bis 31. Mai 2023, siehe ↗ Vorzeitige Beendigung der Tätigkeit und
nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
7. Malus- und Clawback-Regelungen
Das geltende Vergütungssystem sieht unter bestimmten
Voraussetzungen für die variable Vergütung die Möglichkeit des
Einbehalts (Malus) und der Rückforderung bereits ausbezahlter
Vergütung (Clawback) vor. Die Regelungen ermöglichen es dem
Aufsichtsrat, die variable Vergütung bei bestimmten schwerwiegenden
Compliance-Verstößen einzubehalten oder zurückzufordern (Compliance
Malus bzw. Compliance Clawback). Diese Möglichkeit besteht zudem in
Fällen, in denen variable Vergütungsbestandteile, die an das
Erreichen bestimmter Ziele anknüpfen, auf der Grundlage falscher
Berechnungsgrundlagen oder fehlerhafter Abschlüsse ausbezahlt
wurden. Die Zurückbehaltung oder Rückforderung ist auch nach dem
Ausscheiden aus dem Vorstand möglich.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 keinen Anlass
festgestellt, variable Vergütungsbestandteile einzubehalten oder
zurückzufordern.
8. Vorzeitige Beendigung der Tätigkeit und nachvertragliches
Wettbewerbsverbot
Die Vorstandsdienstverträge sehen für den Fall ihrer vorzeitigen
Beendigung durch die Gesellschaft ohne wichtigen Grund vor, dass
dem Vorstandsmitglied eine Abfindung zu zahlen ist, deren Höhe auf
maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt ist („Abfindungs-Cap“) und
die nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags
vergütet. Beträgt die Restlaufzeit des Vertrags weniger als zwei
Jahre, reduziert sich die Abfindungszahlung zeitanteilig. Als
Jahresvergütung wird grundsätzlich die Summe aus Grundvergütung,
Zielbetrag der Tantieme und Zielbetrag des
Eigeninvestmentbarbetrags herangezogen, es sei denn, im Vorjahr
wurde der jeweilige Zielbetrag nicht erreicht. In diesem Fall wird
die tatsächlich gewährte Tantieme bzw. der tatsächlich ausgezahlte
Eigeninvestmentbarbetrag zugrunde gelegt.
Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit
aufgrund eines Kontrollwechsels (Change of Control) oder im
Zusammenhang mit einem Übernahmeangebot bestehen keine spezifischen
Abfindungsvereinbarungen.
Für den Fall des Todes und der Invalidität bestehen
Sonderregelungen zum Entfall der Haltefrist für Stammaktien, die
mit aktienbasierten Vergütungskomponenten erworben wurden. Soweit
der Dienstvertrag vorzeitig beendet wird und der Gesellschaft ein
außerordentliches Kündigungsrecht zusteht oder das Vorstandsmandat
ohne Einvernehmen mit der Gesellschaft niedergelegt wird, verfallen
etwaige Ansprüche auf noch nicht ausgezahlte Matching-Komponenten.
Ansprüche auf weitere variable Vergütungsbestandteile (Tantieme,
Eigeninvestmentbarbetrag) verfallen, soweit sie die Zielbeträge
übersteigen.
Mit den Vorstandsmitgliedern ist für bestimmte Fälle gegen
Zahlung einer Karenzentschädigung ein einjähriges nachvertragliches
Wettbewerbsverbot vereinbart. Die Dienstverträge sehen während der
Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots die Zahlung einer
monatlichen Karenzentschädigung in Höhe der jeweiligen monatlichen
Grundvergütung vor. Entsprechend der Empfehlung G.13 des DCGK wird
eine eventuelle Abfindungszahlung auf die Karenzentschädigung
angerechnet. Gleiches gilt für sonstige Einkünfte von dritter
Seite, soweit es sich nicht um Vergütung für während der
Mandatszeit genehmigte Aufsichtsratsmandate handelt. Die
Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen
Wettbewerbsverbots einseitig verzichten.
Herr Dr. Nicolas Peter ist mit Ablauf des 11. Mai 2023 im Rahmen
einer geplanten Nachfolgeregelung einvernehmlich aus dem Vorstand
ausgeschieden. Für die verbleibende Laufzeit seines Dienstvertrags
bis zum 31. Mai 2023 hat er eine feste Vergütung (Grundvergütung
und sonstige Vergütung) von 0,05 Mio. € erhalten. Die Tantieme bzw.
der Eigeninvestmentbarbetrag für den Zeitraum vom 12. Mai bis 31.
Mai 2023 beläuft sich auf 0,08 Mio. € bzw. 0,09 Mio. €. Für die
Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand bis zum Ende des
Dienstvertrages wurde ein anteiliger Versorgungsbeitrag von 0,02
Mio. € geleistet. Es besteht ein einjähriges nachvertragliches
Wettbewerbsverbot. Die vertraglich geschuldete Karenzentschädigung
für den Zeitraum vom 1. Juni 2023 bis 31. Mai 2024 beläuft sich auf
1,1 Mio. €, auf den Zeitraum vom 1. Juni bis 31. Dezember 2023
entfällt ein Betrag von 0,6 Mio. €.
Mit Ablauf des 31. Oktober 2023 ist Herr Pieter Nota im Rahmen
einer geplanten Nachfolgeregelung einvernehmlich aus dem Vorstand
ausgeschieden. Sein Dienstvertrag endet zum 31. Juli 2024. Seine
Vergütung wird ihm bis zur Beendigung des Dienstvertrags zu den
vertraglich vorgesehenen Fälligkeitsterminen weitergezahlt, eine
vorzeitige Abrechnung und Auszahlung findet nicht statt; er erhält
keine Abfindung. Für die Zeit vom 1. November bis 31. Dezember 2023
beträgt seine anteilige feste Vergütung (Grundvergütung und
sonstige Vergütung) 0,2 Mio. €, die anteilige Tantieme 0,3 Mio. €,
der anteilige Eigeninvestmentbarbetrag 0,3 Mio. €. Der
Versorgungsbeitrag für die Zeit vom 1. November bis 31. Dezember
2023 beläuft sich auf 0,07 Mio. €. Für die Zeit vom 1. Januar bis
zum 31. Juli 2024 beläuft sich die Grundvergütung auf 0,6 Mio. €,
die Tantieme beträgt maximal 0,7 Mio. €, der
Eigeninvestmentbarbetrag beläuft sich auf maximal 0,7 Mio. €. Der
Versorgungsbeitrag für das anteilige Geschäftsjahr 2024 beläuft
sich auf 0,2 Mio. €. Es besteht ein einjähriges nachvertragliches
Wettbewerbsverbot. Die vertraglich geschuldete Karenzentschädigung
für den Zeitraum vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 beträgt
1,1 Mio. €.
9. Gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des
Vorstands nach § 162 AktG
Die nachfolgenden Tabellen ↗ Darstellung der gewährten und
geschuldeten Vergütung zeigen die den im Berichtsjahr amtierenden
Mitgliedern des Vorstands im Berichtsjahr gewährte und geschuldete
Vergütung nach § 162 AktG. Die dargestellte Vergütung der
unterjährig ausgeschiedenen Mitglieder des Vorstands umfasst auch
die nach dem Ausscheiden im Berichtsjahr gewährte und geschuldete
Vergütung.
Die Tabellen enthalten alle Beträge, die den einzelnen
Vorstandsmitgliedern im Berichtszeitraum zugeflossen sind
(„gewährte Vergütung“), bzw. alle rechtlich fälligen, aber bisher
nicht zugeflossenen Vergütungen („geschuldete Vergütung“).
Eine „gewährte Vergütung“ im Berichtsjahr wird neben dem
faktischen Zufluss auch dann angenommen, wenn zum Bilanzstichtag
die der Vergütungskomponente zugrunde liegende Tätigkeit durch das
Vorstandsmitglied vollständig erbracht ist und alle Bedingungen für
die Anspruchsentstehung eingetreten sind.
Somit werden neben den festen Vergütungsbestandteilen folgende
variable Vergütungsbestandteile als gewährte Vergütung für das
Geschäftsjahr 2023 im Sinne des § 162 AktG ausgewiesen:
- |
Tantieme für das Geschäftsjahr 2023 (Auszahlung in 2024),
|
- |
Aktienorientierte Vergütung (Eigeninvestmentbarbetrag) für das
Geschäftsjahr 2023 (Auszahlung in 2024),
|
- |
Aktienbasierte Vergütungskomponente (Matching-Komponente) für
das Erdienungsjahr 2018 wegen des Ablaufs der vierjährigen
Haltefrist im Geschäftsjahr 2023 (Auszahlung in 2023). 1
Vereinfachte Darstellung.
|
Die gewährte und geschuldete Vergütung umfasst daher alle durch
die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2023
erdienten Vergütungskomponenten. Darüber hinaus umfasst sie
Vergütungskomponenten, die bereits durch eine Tätigkeit in früheren
Geschäftsjahren erdient wurden, bei denen der Auszahlungsanspruch
des jeweiligen Vorstandsmitglieds aber erst durch den Eintritt von
Bedingungen im Geschäftsjahr 2023 entstanden ist.
Zusätzlich zur absoluten Vergütungshöhe ist auch der relative
Anteil der jeweiligen Vergütungskomponente an der gewährten und
geschuldeten Gesamtvergütung angegeben. Zum Zweck der
Vollständigkeit ist zusätzlich der individuelle Dienstzeitaufwand
nach IAS 19 für die betriebliche Altersversorgung angegeben, obwohl
dieser nicht als gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von §
162 AktG einzuordnen ist.
Übersicht gewährte und geschuldete Vergütung Geschäftsjahr
2023 mit Auszahlungsprofil1
1 Vereinfachte Darstellung
2 Auszahlung Barvergütungskomponente (Investkomponente)
2018 in 2019, unmittelbar nach Auszahlung Erwerb BMW Stammaktien
mit Halteverpflichtung 2019-2023.
a) Variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023
Die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 und die
Zielerreichung sind oben unter ↗ Variable Vergütung für das
Geschäftsjahr 2023 erläutert.
b) Aktienbasierte Vergütungskomponente (Matching-Komponente)
2018
Aktienbasierte Vergütungskomponenten sind seit 2011 in der
Vergütung des Vorstands der BMW AG vorgesehen. Im Geschäftsjahr
2023 kam die Matching-Komponente der aktienbasierten Vergütung des
Erdienungsjahres 2018 zur Auszahlung. Nach dem aktienbasierten
Vergütungsprogramm des Geschäftsjahres 2018 erhielten die in 2018
amtierenden Vorstandsmitglieder jeweils einen Betrag in Höhe von
45% der Bruttotantieme als zusätzliche Barvergütung vom Unternehmen
für das Geschäftsjahr 2018 (Investkomponente), den sie nach Abzug
von Steuern und Abgaben in Stammaktien der Gesellschaft investieren
mussten. Im Rahmen eines Matching-Plans erhält das
Vorstandsmitglied von der Gesellschaft nach Ablauf der vierjährigen
Haltefrist für jeweils drei gehaltene Stammaktien nach Wahl der
Gesellschaft entweder eine zusätzliche Stammaktie oder den
Gegenwert in Geld (aktienbasierte
Vergütungskomponente/Matching-Komponente). Unmittelbar nach der
Hauptversammlung 2019 am 16. Mai 2019 wurde die Investkomponente
für das Geschäftsjahr 2018 ausbezahlt, die Stammaktien wurden am
17. Mai 2019 zu einem Kurs von 65,84 € erworben. Die Haltefrist für
die 2019 erworbenen Stammaktien ist am 16. Mai 2023 abgelaufen. Die
Gesellschaft hat die Matching-Komponente zum Referenzkurs 98,70 €
in bar erfüllt. Eine Matching-Komponente wird letztmalig im Jahr
2025 zur Auszahlung kommen.
c) Darstellung der gewährten und geschuldeten
Vergütung
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die gewährte und geschuldete
Vergütung der im Berichtsjahr amtierenden Mitglieder des
Vorstands.
Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung 2023
(2022)
Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung 2023
(2022)
Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung 2023
(2022)
Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung 2023
(2022)
Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung 2023
(2022)
Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung 2023
(2022)
Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung 2023
(2022)
Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung 2023
(2022)
Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung 2023
(2022)
10. Gewährte und geschuldete Vergütung der ehemaligen Mitglieder
des Vorstands nach § 162 AktG
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die den früheren Mitgliedern
des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte und
geschuldete feste und variable Vergütung nach § 162 AktG. Ein
individueller Ausweis erfolgt entsprechend § 162 Abs. 5 AktG nicht
mehr für ehemalige Vorstandsmitglieder, die in 2013 oder früher aus
dem Vorstand ausgeschieden sind. Die Vergütung der Mitglieder des
Vorstands, die im Berichtsjahr ausgeschieden sind, ist im Abschnitt
↗ Gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des Vorstands
nach § 162 AktG angegeben.
Die gewährte und geschuldete Vergütung umfasst für einzelne
ehemalige Mitglieder des Vorstands auch die aktienbasierte
Vergütungskomponente (Matching-Komponente) 2018. Insoweit wird auf
die Ausführungen zur gewährten und geschuldeten Vergütung für die
aktiven Mitglieder des Vorstands verwiesen ↗ Aktienbasierte
Vergütungskomponente (Matching-Komponente) 2018.
Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung
2023
|
|
MILAGROS CAIÑA CARREIRO-ANDREE |
|
|
Mitglied des Vorstands bis 31. Oktober
2019 |
|
|
Geschäftsjahr 2023
in € |
Frühere
Erdienungsjahre in € |
in % der
Gesamtvergütung |
Feste
Vergütung |
Nebenleistungen (Sonstige Bezüge) |
28.094 |
(-) |
16 |
Summe Nebenleistungen |
28.094 |
|
16 |
Variable
Vergütung |
Aktienbasierte Vergütungskomponente
(MatchingKomponente) 2018 |
(-) |
152.985* |
84 |
Summe variable Vergütung |
152.985 |
|
84 |
Karenzent-
schädigung/
Altersversor-
gung |
Karenzentschädigung |
(-) |
(-) |
(-) |
Altersversorgung |
(-) |
(-) |
(-) |
Summe
Karenzentschädigung/Altersversorgung |
(-) |
|
(-) |
Summe Vergütung Geschäftsjahre 2023
bzw. frühere Erdienungsjahre |
28.094 |
152.985 |
|
Gesamtvergütung nach § 162
AktG |
181.079 |
|
100 |
* Die Anzahl der 2019 mit der Barvergütungskomponente
(Investkomponente) 2018 erworbenen Aktien beträgt 4.652. Die Anzahl
der rechnerischen Matching-Aktien für die Berechnung des Gegenwerts
in Geld beläuft sich auf 1.550.
Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung
2023
|
|
KLAUS DRAEGER |
FRIEDRICH EICHINER |
|
|
Mitglied des Vorstands bis 30.
September 2016 |
Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember
2016 |
|
|
Geschäftsjahr 2023 in € |
Frühere Erdienungsjahre in € |
in % der Gesamtvergütung |
Geschäftsjahr 2023 in € |
Frühere Erdienungsjahre in € |
in % der Gesamtvergütung |
Feste
Vergütung |
Nebenleistungen (Sonstige Bezüge) |
28.266 |
(-) |
9 |
23.814 |
(-) |
8 |
Summe Nebenleistungen |
28.266 |
|
9 |
23.814 |
|
8 |
Variable
Vergütung |
Aktienbasierte Vergütungskomponente
(MatchingKomponente) 2018 |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
Summe variable Vergütung |
(-) |
|
(-) |
(-) |
|
(-) |
Karenzent-
schädigung/
Altersversor-
gung |
Karenzentschädigung |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
Altersversorgung |
285.612 |
(-) |
91 |
278.209 |
(-) |
92 |
Summe Karenzentschädigung/
Altersversorgung |
285.612 |
|
91 |
278.209 |
|
92 |
Summe Vergütung Geschäftsjahre 2023
bzw. frühere Erdienungsjahre |
313.878 |
(-) |
|
302.023 |
(-) |
|
Gesamtvergütung nach § 162
AktG |
313.878 |
|
100 |
302.023 |
|
100 |
|
|
KLAUS FRÖHLICH |
HARALD KRÜGER |
|
|
Mitglied des Vorstands bis 30. Juni
2020 |
Vorsitzender des Vorstands bis 15.
August 2019 |
|
|
Geschäftsjahr 2023 in € |
Frühere Erdienungsjahre in € |
in % der Gesamtvergütung |
Geschäftsjahr 2023 in € |
Frühere Erdienungsjahre in € |
in % der Gesamtvergütung |
Feste
Vergütung |
Nebenleistungen (Sonstige Bezüge) |
18.736 |
(-) |
5 |
17.642 |
(-) |
6 |
Summe Nebenleistungen |
18.736 |
|
5 |
17.642 |
|
6 |
Variable
Vergütung |
Aktienbasierte Vergütungskomponente
(MatchingKomponente) 2018 |
(-) |
142.5231 |
41 |
(-) |
256.6202 |
94 |
Summe variable Vergütung |
142.523 |
|
41 |
256.620 |
|
94 |
Karenzent-
schädigung/
Altersversor-
gung |
Karenzentschädigung |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
Altersversorgung |
185.589 |
(-) |
54 |
(-) |
(-) |
(-) |
Summe Karenzentschädigung/
Altersversorgung |
185.589 |
|
54 |
(-) |
|
(-) |
Summe Vergütung Geschäftsjahre 2023
bzw. frühere Erdienungsjahre |
204.325 |
142.523 |
|
17.642 |
256.620 |
|
Gesamtvergütung nach § 162
AktG |
346.848 |
|
100 |
274.262 |
|
100 |
1 Die Anzahl der 2019 mit der Barvergütungskomponente
(Investkomponente) 2018 erworbenen Aktien beträgt 4.333. Die Anzahl
der rechnerischen Matching-Aktien für die Berechnung des Gegenwerts
in Geld beläuft sich auf 1.444.
2 Die Anzahl der 2019 mit der Barvergütungskomponente
(Investkomponente) 2018 erworbenen Aktien beträgt 7.801. Die Anzahl
der rechnerischen Matching-Aktien für die Berechnung des Gegenwerts
in Geld beläuft sich auf 2.600.
Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung
2023
|
|
NORBERT REITHOFER |
IAN ROBERTSON |
|
|
Vorsitzender des Vorstands bis 13. Mai
2015
Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 13. Mai 2015 |
Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember
2017 |
|
|
Geschäftsjahr 2023 in € |
Frühere Erdienungsjahre in € |
in % der Gesamtvergütung |
Geschäftsjahr 2023 in € |
Frühere Erdienungsjahre in € |
in % der Gesamtvergütung |
Feste
Vergütung |
Nebenleistungen (Sonstige Bezüge) |
33.568 |
(-) |
9 |
21.600 |
(-) |
10 |
Summe Nebenleistungen |
33.568 |
|
9 |
21.600 |
|
10 |
Variable
Vergütung |
Aktienbasierte Vergütungskomponente
(MatchingKomponente) 2018 |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
Summe variable Vergütung |
(-) |
|
(-) |
(-) |
|
(-) |
Karenzent-
schädigung/
Altersversor-
gung |
Karenzentschädigung |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
Altersversorgung |
330.197 |
(-) |
91 |
194.878 |
(-) |
90 |
Summe Karenzentschädigung/
Altersversorgung |
330.197 |
|
91 |
194.878 |
|
90 |
Summe Vergütung Geschäftsjahre 2023
bzw. frühere Erdienungsjahre |
363.765 |
(-) |
|
216.478 |
(-) |
|
Gesamtvergütung nach § 162
AktG |
363.765 |
|
100 |
216.478 |
|
100 |
|
|
PETER SCHWARZENBAUER |
ANDREAS WENDT |
|
|
Mitglied des Vorstands bis 31. Oktober
2019 |
Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember
2021 |
|
|
Geschäftsjahr 2023 in € |
Frühere Erdienungsjahre in € |
in % der Gesamtvergütung |
Geschäftsjahr 2023 in € |
Frühere Erdienungsjahre in € |
in % der Gesamtvergütung |
Feste
Vergütung |
Nebenleistungen (Sonstige Bezüge) |
26.354 |
(-) |
15 |
32.384 |
(-) |
50 |
Summe Nebenleistungen |
26.354 |
|
15 |
32.384 |
|
50 |
Variable
Vergütung |
Aktienbasierte Vergütungskomponente
(MatchingKomponente) 2018 |
(-) |
152.9851 |
85 |
(-) |
32.4722 |
50 |
Summe variable Vergütung |
152.985 |
|
85 |
32.472 |
|
50 |
Karenzent-
schädigung/
Altersversor-
gung |
Karenzentschädigung |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
Altersversorgung |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
Summe
Karenzentschädigung/Altersversorgung |
(-) |
|
(-) |
(-) |
|
(-) |
Summe Vergütung Geschäftsjahre 2023
bzw. frühere Erdienungsjahre |
26.354 |
152.985 |
|
32.384 |
32.472 |
|
Gesamtvergütung nach § 162
AktG |
179.339 |
|
100 |
64.856 |
|
100 |
1 Die Anzahl der 2019 mit der Barvergütungskomponente
(Investkomponente) 2018 erworbenen Aktien beträgt 4.652. Die Anzahl
der rechnerischen Matching-Aktien für die Berechnung des Gegenwerts
in Geld beläuft sich auf 1.550.
2 Die Anzahl der 2019 mit der Barvergütungskomponente
(Investkomponente) 2018 erworbenen Aktien beträgt 988. Die Anzahl
der rechnerischen Matching-Aktien für die Berechnung des Gegenwerts
in Geld beläuft sich auf 329.
11. Maximalvergütung sowie erdiente Vergütung für das
Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) 2023
Der Aufsichtsrat hat die Vergütung der Vorstandsmitglieder für
das Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) 2023 in zweifacher Hinsicht nach
oben begrenzt: Er hat betragsmäßige Höchstgrenzen für alle
variablen Vergütungskomponenten und zusätzlich für die gesamte
Vergütung der Vorstandsmitglieder jeweils eine Maximalvergütung
festgelegt. Sowohl die beiden Komponenten der Tantieme als auch die
beiden Komponenten der aktienorientierten Vergütung
(Eigeninvestmentbarbetrag) sind auf maximal 180% des jeweiligen
Zielbetrags begrenzt.
Die gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG festgelegte
Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder für das Erdienungsjahr
2023 umfasst als feste Bestandteile die Grundvergütung 2023, die
sonstige feste Vergütung 2023, den Dienstzeitaufwand (gemäß IAS 19)
2023 sowie als variable Bestandteile die Tantieme und die
aktienorientierte Vergütung (Eigeninvestmentbarbetrag) für das
Erdienungsjahr 2023. Auch eventuelle Sonderzahlungen zum Ausgleich
von Gehaltsverlusten aus einem vorangehenden Dienstverhältnis
und/oder zur Deckung von Umzugskosten bei Neubestellungen
unterliegen der Maximalvergütung. Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine
Zusage zur Übernahme von Umzugskosten erteilt.
Maximalvergütung sowie erdiente Vergütung für das
Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) 2023
Maximalvergütung sowie erdiente Vergütung für das Geschäftsjahr
(Erdienungsjahr) 2023
|
|
FRANK WEBER |
|
|
Entwicklung
seit 1. Juli 20201 |
in € |
|
Max. |
Erdiente Vergütung |
Feste
Vergütung |
Festvergütung (Grundvergütung) |
975.000 |
975.000 |
Nebenleistungen (Sonstige
Bezüge)2 |
29.392 |
29.392 |
Summe feste Vergütung |
1.004.392 |
1.004.392 |
Variable
Vergütung |
TANTIEME |
|
|
Ergebniskomponente der Tantieme |
945.000 |
882.000 |
Leistungskomponente der Tantieme |
945.000 |
535.500 |
AKTIENORIENTIERTE VERGÜTUNG
(EIGENINVESTMENTBARBETRAG)3 |
|
|
RoCEKomponente |
1.071.000 |
993.650 |
Komponente Strategische Fokusziele |
1.071.000 |
627.725 |
Summe variable Vergütung |
4.032.000 |
3.038.875 |
|
Summe feste und variable
Vergütung |
5.036.392 |
4.043.267 |
|
Dienstzeitaufwand4 |
407.525 |
407.525 |
|
Maximalvergütung
5/Erdiente Vergütung inkl. Dienstzeitaufwand |
5.212.500 |
4.450.792 |
1 Zweite Vergütungsstufe seit dem 1. Juli 2023.
2 Nebenleistungen für das Geschäftsjahr 2023, siehe ↗
Gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des Vorstands
nach § 162 AktG.
3 Bemessungszeitraum insgesamt fünf Jahre: ein Jahr für
die Ermittlung des Eigeninvestmentbarbetrags, vier Jahre
Haltepflicht für die mit dem Auszahlungsbetrag erworbenen
Aktien.
4 Der Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 bildet den Aufwand
für das Unternehmen ab, dieser Betrag wird nicht an das
Vorstandsmitglied ausbezahlt.
5 Maximalvergütung i. S. d. § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
AktG. Die betragsmäßige Gesamtobergrenze liegt unter der Summe der
Maximalbeträge aus den einzelnen Komponenten. Auch eventuelle
Sonderzahlungen zum Ausgleich von Gehaltsverlusten aus einem
vorangehenden Dienstverhältnis und /oder zur Deckung von
Umzugskosten bei Neubestellungen unterliegen der
Maximalvergütung.
Eine Mindestvergütung der Vorstandsmitglieder wird durch die
festen Vergütungsbestandteile, insbesondere die Grundvergütung,
gewährleistet.
Die festgelegten Maximalvergütungen liegen unter der Summe der
Höchstbeträge für die einzelnen Komponenten.
Zusätzlich zu den Höchstgrenzen für die einzelnen variablen
Vergütungsbestandteile hat der Aufsichtsrat auch Mindestwerte für
die Zielerreichung festgelegt. Werden diese nicht erreicht,
entfällt die jeweilige variable Vergütungskomponente.
Die für das Erdienungsjahr 2023 festgelegten Höchstgrenzen für
die einzelnen variablen Vergütungsbestandteile und die festgelegten
Maximalvergütungen wurden in allen Fällen eingehalten.
In der gewährten und geschuldeten Vergütung im Geschäftsjahr
2023 nach § 162 AktG ↗ Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete
Vergütung ist bei den bereits im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Vorstandsmitgliedern die im Mai 2023 nach Ablauf der vierjährigen
Aktienhaltepflicht ausgezahlte Matching-Komponente der
aktienbasierten Vergütung für das Erdienungsjahr 2018 enthalten.
Diese Komponente unterliegt der für das Erdienungsjahr 2018
festgelegten Gesamtobergrenze, die für die damals amtierenden
Vorstandsmitglieder eingehalten wurde.
IV. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
1. Satzungsregelung und Verfahren
Die anwendbare Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat ist in §
16 der Satzung niedergelegt und gibt sowohl das Vergütungssystem
als auch den konkreten Rahmen für die Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats vor. Die Regelung wurde von der ordentlichen
Hauptversammlung am 14. Mai 2020 beschlossen und am 12. Mai 2021
mit einer Mehrheit von 99,40% der gültig abgegebenen Stimmen
bestätigt.
2. Vergütungsgrundsätze und Vergütungselemente
Die Aufsichtsratsvergütung ist als reine Festvergütung
ausgestaltet. Dies entspricht der Anregung G.18 des DCGK. Mit einer
festen Vergütung wird die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats bei der
Beratung und Überwachung des Vorstands gestärkt. Struktur und Höhe
der Festvergütung sollen sicherstellen, dass der Hauptversammlung
hoch qualifizierte Personen als Mitglied für den Aufsichtsrat
vorgeschlagen werden können. Damit wird die Beratungs- und
Überwachungsqualität gefördert, was zur nachhaltigen und
langfristigen Entwicklung der Gesellschaft beiträgt.
Satzungsgemäß erhält jedes Aufsichtsratsmitglied der BMW AG ohne
vergütungsrelevante Zusatzfunktion eine feste Vergütung in Höhe von
200.000 € p. a.
Der DCGK empfiehlt in G.17 außerdem, den Vorsitz und
stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat sowie den Vorsitz und die
Mitgliedschaft in den Ausschüssen aufgrund des höheren zeitlichen
Aufwands bei der Vergütung angemessen zu berücksichtigen. Die
Satzung der BMW AG trägt auch dem Anforderungsprofil an den
Prüfungsausschuss und dessen Vorsitzenden Rechnung. Sie sieht vor,
dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Dreifache und jeder
Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats das Doppelte der
Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds ohne vergütungsrelevante
Zusatzfunktionen erhält. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
erhält das Zweieinviertelfache, der Vorsitzende eines anderen
Ausschusses des Aufsichtsrats das Doppelte, jedes Mitglied des
Prüfungsausschusses das Doppelte sowie jedes Mitglied eines anderen
Ausschusses das Eineinhalbfache der Vergütung eines
Aufsichtsratsmitglieds, sofern der Ausschuss an mindestens drei
Tagen des Geschäftsjahres zu einer Sitzung zusammengekommen ist.
Soweit ein Mitglied des Aufsichtsrats mehrere der vorgenannten
Funktionen ausübt, bemisst sich seine Vergütung ausschließlich nach
der Funktion, die unter diesen am höchsten vergütet wird.
Bei unterjährigen Veränderungen in der Besetzung des
Aufsichtsrats oder bei der Wahrnehmung vergütungsrelevanter
Zusatzfunktionen berechnet sich die Vergütung zeitanteilig.
Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jede
Sitzung des Aufsichtsrats (Plenum), an der es teilgenommen hat, ein
Sitzungsgeld von 2.000 € pro Sitzung. Dies gilt auch bei einer
Teilnahme per Telefon oder Video. Mehrere Sitzungen am selben Tag
werden nicht separat vergütet. Eine zusammenhängende Sitzung an
zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird als eine Sitzung
behandelt.
Die Auszahlung der Vergütung und des Sitzungsgeldes erfolgt erst
nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres. Ferner erstattet die
Gesellschaft jedem Aufsichtsratsmitglied seine angemessenen
Auslagen. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats stehen für die
Wahrnehmung seiner Aufgaben ein Büro mit Assistenz und die BMW
Fahrbereitschaft zur Verfügung.
3. Gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats nach § 162 AktG
Die nachfolgende Tabelle zeigt die den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete
Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Die Tätigkeit, die der
Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 zugrunde liegt, wurde bis zum
Bilanzstichtag vollständig erbracht. Daher wird die Vergütung für
die Aufsichtsratstätigkeit als für das Geschäftsjahr 2023 gewährt
eingeordnet, auch wenn die Auszahlung der Aufsichtsratsvergütung
(einschließlich des Sitzungsgeldes) nach Ablauf des Geschäftsjahres
2023 erfolgte.
Übersicht Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats1
|
Faktor |
Betrag in € p. a.3 |
Mitglied Aufsichtsrat |
1,00 |
200.000 |
Vors. Aufsichtsrat |
3,00 |
600.000 |
Stellv. Vors. Aufsichtsrat |
2,00 |
400.000 |
Vors.
Prüfungsausschuss2 |
2,25 |
450.000 |
Vors. anderer
Ausschuss2 |
2,00 |
400.000 |
Mitglied
Prüfungsausschuss2 |
2,00 |
400.000 |
Mitglied anderer
Ausschuss2 |
1,50 |
300.000 |
1 Soweit ein Mitglied des Aufsichtsrats mehrere
vergütungsrelevante Zusatzfunktionen ausübt, bemisst sich seine
Vergütung ausschließlich nach der am höchsten vergüteten
Funktion.
2 Sofern der Ausschuss an mindestens drei Tagen des
Geschäftsjahres zu einer Sitzung zusammengekommen ist.
3 Zzgl. Sitzungsgeld in Höhe von 2.000
€/Plenarsitzung.
Gewährte und geschuldete Aufsichtsratsvergütung nach § 162
AktG im Geschäftsjahr 2023 (2022)
ZUM 31. DEZEMBER 2023 AMTIERENDE
AUFSICHTSRATSMITGLIEDER |
|
Feste Vergütung |
Sitzungsgeld |
Gesamtvergütung |
|
in € |
in % der
Gesamtvergütung |
in € |
in % der
Gesamtvergütung |
in € |
in % der
Gesamtvergütung |
Norbert Reithofer (Vors.) |
600.000 |
98 |
10.000 |
2 |
610.000 |
100 |
(600.000) |
(98) |
(10.000) |
(2) |
(610.000) |
(100) |
Dr. Martin Kimmich (stellv.
Vors.)1,2 |
379.545 |
97 |
10.000 |
3 |
389.545 |
100 |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
(-) |
Stefan Quandt (stellv. Vors.) |
400.000 |
98 |
10.000 |
2 |
410.000 |
100 |
(400.000) |
(98) |
(10.000) |
(2) |
(410.000) |
(100) |
Stefan Schmid (stellv.
Vors.)1 |
400.000 |
98 |
10.000 |
2 |
410.000 |
100 |
(400.000) |
(98) |
(10.000) |
(2) |
(410.000) |
(100) |
Kurt Bock (stellv. Vors., Vors.
Prüfungsausschuss) |
450.000 |
98 |
10.000 |
2 |
460.000 |
100 |
(450.000) |
(98) |
(10.000) |
(2) |
(460.000) |
(100) |
Christiane Benner1 |
200.000 |
95 |
10.000 |
5 |
210.000 |
100 |
(200.000) |
(95) |
(10.000) |
(5) |
(210.000) |
(100) |
Marc Bitzer |
200.000 |
95 |
10.000 |
5 |
210.000 |
100 |
(200.000) |
(95) |
(10.000) |
(5) |
(210.000) |
(100) |
Bernhard Ebner1 |
200.000 |
95 |
10.000 |
5 |
210.000 |
100 |
(200.000) |
(95) |
(10.000) |
(5) |
(210.000) |
(100) |
Rachel Empey3 |
400.000 |
98 |
10.000 |
2 |
410.000 |
100 |
(250.000) |
(96) |
(10.000) |
(4) |
(260.000) |
(100) |
Heinrich Hiesinger |
200.000 |
95 |
10.000 |
5 |
210.000 |
100 |
(200.000) |
(95) |
(10.000) |
(5) |
(210.000) |
(100) |
1 Diese Arbeitnehmervertreter haben erklärt, ihre
Vergütung entsprechend den Richtlinien des Deutschen
Gewerkschaftsbunds an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.
2 Mitglied des Aufsichtsrats seit 18. Januar 2023,
stellvertretender Vorsitzender seit 23. Januar 2023.
3 Mitglied des Prüfungsausschusses.
Gewährte und geschuldete Aufsichtsratsvergütung nach § 162
AktG im Geschäftsjahr 2023 (2022)
ZUM 31. DEZEMBER 2023 AMTIERENDE
AUFSICHTSRATSMITGLIEDER |
|
Feste Vergütung |
Sitzungsgeld |
Gesamtvergütung |
|
in € |
in % der
Gesamtvergütung |
in € |
in % der
Gesamtvergütung |
in € |
in % der
Gesamtvergütung |
Johann Horn1 |
200.000 |
95 |
10.000 |
5 |
210.000 |
100 |
(200.000) |
(95) |
(10.000) |
(5) |
(210.000) |
(100) |
Susanne Klatten |
200.000 |
96 |
8.000 |
4 |
208.000 |
100 |
(200.000) |
(95) |
(10.000) |
(5) |
(210.000) |
(100) |
Jens Köhler1 |
200.000 |
95 |
10.000 |
5 |
210.000 |
100 |
(200.000) |
(95) |
(10.000) |
(5) |
(210.000) |
(100) |
Gerhard Kurz |
200.000 |
95 |
10.000 |
5 |
210.000 |
100 |
(94.624) |
(94) |
(6.000) |
(6) |
(100.624) |
(100) |
André Mandl1 |
200.000 |
95 |
10.000 |
5 |
210.000 |
100 |
(148.333) |
(95) |
(8.000) |
(5) |
(156.333) |
(100) |
Dominique Mohabeer1,2 |
400.000 |
98 |
10.000 |
2 |
410.000 |
100 |
(250.000) |
(96) |
(10.000) |
(4) |
(260.000) |
(100) |
Anke Schäferkordt |
200.000 |
95 |
10.000 |
5 |
210.000 |
100 |
(200.000) |
(95) |
(10.000) |
(5) |
(210.000) |
(100) |
Christoph Schmidt |
200.000 |
95 |
10.000 |
5 |
210.000 |
100 |
(200.000) |
(95) |
(10.000) |
(5) |
(210.000) |
(100) |
Vishal Sikka |
200.000 |
95 |
10.000 |
5 |
210.000 |
100 |
(200.000) |
(95) |
(10.000) |
(5) |
(210.000) |
(100) |
Sibylle Wankel1 |
200.000 |
95 |
10.000 |
5 |
210.000 |
100 |
(198.387) |
(95) |
(10.000) |
(5) |
(208.387) |
(100) |
Gesamtsumme amtierende Mitglieder des
Aufsichtsrats |
5.629.545 |
97 |
198.000 |
3 |
5.827.545 |
100 |
(4.791.344) |
(96) |
(184.000) |
(4) |
(4.975.344) |
(100) |
1 Diese Arbeitnehmervertreter haben erklärt, ihre
Vergütung entsprechend den Richtlinien des Deutschen
Gewerkschaftsbunds an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.
2 Mitglied des Prüfungsausschusses.
V. Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und
Ertragsentwicklung nach § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AktG
Die nachfolgende Tabelle stellt gemäß § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
AktG die Ertragsentwicklung, die jährliche Veränderung der
Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie
die jährliche Veränderung der durchschnittlichen Vergütung der
Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis über die letzten fünf
Geschäftsjahre dar.
Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird die
im jeweiligen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung im
Sinne des § 162 Abs. 1 S. 1 AktG dargestellt. Für die gewährte und
geschuldete Vergütung der ehemaligen Mitglieder des Vorstands
werden neben der Altersversorgung (Pensionszahlungen, Zahlungen aus
dem Alterskapitalkonto), Nebenleistungen und einer möglichen
Karenzentschädigung auch eine eventuelle variable Vergütung aus
früheren Erdienungsjahren sowie eventuelle Vergütung aus einem über
das Mandatsende hinaus bestehenden Dienstvertrag einbezogen.
Die Ertragsentwicklung wird anhand des Jahresüberschusses der
BMW AG nach HGB dargestellt. Ergänzend wird die Entwicklung der
Kennzahlen Ergebnisanteil der Aktionäre der BMW AG und
Konzernumsatzrendite nach Steuern ausgewiesen, da diese Kennzahlen
sowohl für die Berechnung der variablen Vergütung der Mitglieder
des Vorstands (Ergebniskomponente der Tantieme) als auch der
erfolgsabhängigen Vergütung der Führungskräfte und Mitarbeitenden
relevant sind.
Für die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der
Arbeitnehmer wird auf die durchschnittliche Vergütung aller
Mitarbeitenden der BMW AG auf Vollzeitäquivalenzbasis abgestellt.
Im Geschäftsjahr 2023 waren dies 83.383 Personen. Weltweit
beschäftigte die BMW Group zum 31. Dezember 2023 154.950
Mitarbeitende. Zur Berechnung der dargestellten durchschnittlichen
Arbeitnehmervergütung wurden die für die Berechnung der gewährten
und geschuldeten Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats nach § 162 Abs. 1 S. 1 AktG geltenden Grundsätze
entsprechend angewendet.
Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung sowie der
Veränderung der Vergütung der Arbeitnehmer, des Vorstands und des
Aufsichtsrats
Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung sowie der
Veränderung der Vergütung der Arbeitnehmer, des Vorstands und des
Aufsichtsrats
Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung sowie der
Veränderung der Vergütung der Arbeitnehmer, des Vorstands und des
Aufsichtsrats
VI. Sonstiges
Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden durch
Gesellschaften der BMW Group im Geschäftsjahr 2023 weder Kredite
gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse
eingegangen. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats haben
im Berichtsjahr zu marktüblichen Konditionen mit Gesellschaften der
BMW Group Verträge über den Kauf von Fahrzeugen, sonstige
Dienstleistungen (inklusive Wartungs- und Reparaturarbeiten) und
über Geldanlagen abgeschlossen.
Die Gesellschaft unterhält eine
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Mitglieder von
Vorstand und Aufsichtsrat. Die Versicherung bietet
Versicherungsschutz für gesetzliche Haftpflichtansprüche und
schützt das Privatvermögen von Vorstands- und
Aufsichtsratsmitgliedern, wenn diese im Rahmen der Ausübung ihrer
Organfunktion wegen eines Vermögensschadens in Anspruch genommen
werden. Für die Mitglieder des Vorstands ist ein Selbstbehalt
vorgesehen, der den Vorgaben des Aktiengesetzes entspricht.
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
|
Für den Aufsichtsrat |
Für den Vorstand |
|
|
Dr.-Ing. Dr.-Ing.
E.h.
Norbert Reithofer
Vorsitzender des Aufsichtsrats |
Oliver Zipse
Vorsitzender des Vorstands |
|
VII. Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
An die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, München
Wir haben den zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten
Vergütungsbericht der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft,
München für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.
Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Bayerische
Motoren Werke Aktiengesellschaft sind verantwortlich für die
Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der
dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG
entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind
auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als
notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei
von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen
Angaben ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein
Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der
dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten
einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der
Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei
von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um
Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen
Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen.
Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen
des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken
wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher
Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen
Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der
Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für
die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der
dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu
planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine
Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten
Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten
geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der
Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts einschließlich der
dazugehörigen Angaben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der
dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den
Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG.
Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Formelle Prüfung
des Vergütungsberichts nach § 162 AktG
Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung
des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte
formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der
Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein
uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des
Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein,
dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen
Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.
Verwendungsbeschränkung
Wir erteilen diesen Prüfungsvermerk auf Grundlage des mit der
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft geschlossenen Auftrags.
Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der
Prüfungsvermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das
Ergebnis der Prüfung bestimmt. Unsere Verantwortung für die Prüfung
und für unseren Prüfungsvermerk besteht gemäß diesem Auftrag allein
der Gesellschaft gegenüber. Der Prüfungsvermerk ist nicht dazu
bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Anlage und/oder
Vermögens-)Entscheidungen treffen. Dritten gegenüber übernehmen wir
demzufolge keine Verantwortung, Sorgfaltspflicht oder Haftung;
insbesondere sind keine Dritten in den Schutzbereich dieses
Vertrages einbezogen. § 334 BGB, wonach Einwendungen aus einem
Vertrag auch Dritten entgegengehalten werden können, ist nicht
abbedungen.
München, den 14. März 2024
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
Petra Justenhoven
Wirtschaftsprüferin |
Michael Popp
Wirtschaftsprüfer |
|
C. Weitere Angaben und Hinweise.
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung.
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft 638.716.075 €. Es ist eingeteilt in 638.716.075 Aktien
im Nennbetrag von jeweils 1 €, und zwar in 579.795.667 Stammaktien,
die insgesamt 579.795.667 Stimmen gewähren, und 58.920.408
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.
Bei der Beschlussfassung zu den unter Abschnitt A. aufgeführten
Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung sind nur Stammaktionäre
stimmberechtigt.
Aus eigenen Stammaktien stehen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG
keine Stimmrechte zu. Am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses
am 12. März 2024 hielt die Gesellschaft insgesamt 5.931.093 eigene
Stammaktien.
2. Virtuelle Hauptversammlung.
Der Vorstand der BMW AG hat auf Grundlage von § 118a AktG in
Verbindung § 17 Absatz 2 der Satzung beschlossen, die ordentliche
Hauptversammlung am 15. Mai 2024 als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)
abzuhalten. Ort der Hauptversammlung gemäß § 121 Absatz 3 AktG in
Verbindung mit § 17 Absatz 1 der Satzung sind die Räumlichkeiten
der BMW Welt, Am Olympiapark 1, 80809 München.
Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats nehmen
grundsätzlich persönlich vor Ort an der virtuellen Hauptversammlung
teil. Der Versammlungsleiter kann Mitgliedern des Aufsichtsrats
ausnahmsweise die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der
Bild- und Tonübertragung gestatten, wenn die Anwesenheit am Ort der
Hauptversammlung für das betreffende Aufsichtsratsmitglied mit
einer unangemessen langen Reisedauer, sonstigen Reiseerschwernissen
oder gesundheitlichen Risiken verbunden wäre.
3. Online-Service der Gesellschaft.
Die Gesellschaft hat unter www.bmwgroup.com/hv-service einen
Online-Service für die Hauptversammlung eingerichtet. Über den
Online-Service der Gesellschaft können angemeldete Aktionäre durch
elektronische Zuschaltung an der Versammlung teilnehmen und das
Stimmrecht sowie die sonstigen Aktionärsrechte in der Versammlung
ausüben.
Die Zugangsdaten für den Online-Service erhalten die Aktionäre
nach erfolgreicher Anmeldung zusammen mit der Anmeldebestätigung
(siehe Ziffer 5). Der Online-Service der Gesellschaft steht den
Aktionären voraussichtlich ab dem Nachweisstichtag (23. April 2024)
zur Verfügung.
4. Übertragung der Hauptversammlung im Internet.
Die virtuelle Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Mai 2024
wird vollständig im Online-Service der Gesellschaft unter
www.bmwgroup.com/hv-service live ab 10:00 Uhr (MESZ)
übertragen.
Darüber hinaus werden die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden,
des Vorstandsvorsitzenden und des Vorstandsmitglieds für Finanzen
ohne Zugangsbeschränkung live im Internet unter www.bmwgroup.com/hv
übertragen. Der öffentlich übertragene Teil der Hauptversammlung
wird nach der Hauptversammlung auch als Aufzeichnung zur Verfügung
stehen.
5. Voraussetzungen für die Teilnahme und für die Ausübung des
Stimmrechts.
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Sinne der
elektronischen Zuschaltung, zur Ausübung des Stimmrechts und der
sonstigen Aktionärsrechte in der Versammlung - in Person oder durch
einen Bevollmächtigten - sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in
deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.
Im Rahmen der Anmeldung haben die Aktionäre ihre Berechtigung
zur Teilnahme, zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen
Aktionärsrechte in der Versammlung nachzuweisen. Hierzu ist ein in
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär
erforderlich. Ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 67c Absatz 3
AktG reicht aus.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
Nachweisstichtag beziehen. Nachweisstichtag ist gemäß § 123 Absatz
4 Satz 2 AktG der Geschäftsschluss des 22. Tages vor der
Hauptversammlung. Das ist der 23. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung im Sinne der elektronischen Zuschaltung sowie für
die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen Aktionärsrechte in
der Versammlung nur derjenige als Aktionär, der den Nachweis des
Anteilsbesitzes form- und fristgerecht erbracht hat.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft spätestens bis zum 8. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ),
unter der folgenden Adresse zugegangen sein:
|
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
E-Mail: hv-service.bmw@adeus.de
|
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute als
Letztintermediäre die Anmeldung und übermitteln den Nachweis des
Anteilsbesitzes für ihre Kunden, nachdem die Kunden einen Auftrag
für die Anmeldung zur Hauptversammlung erteilt haben. Die Aktionäre
werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges
depotführendes Institut zu wenden, um ihre Anmeldung zur
Hauptversammlung zu veranlassen. Nach erfolgter Anmeldung zur
Hauptversammlung sind Aktionäre weiterhin berechtigt, über ihre
Aktien zu verfügen.
Stammaktionäre oder ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht
ausschließlich durch Briefwahl (Ziffer 6), Erteilung von Vollmacht
mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter (Ziffer 7) oder durch Bevollmächtigung von
Dritten (Ziffer 8) ausüben.
6. Briefwahl.
Stammaktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im
Wege der Briefwahl abgeben, ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen. Voraussetzung dafür ist die ordnungsgemäße Anmeldung
zur Hauptversammlung und der form- und fristgerechte Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den in Ziffer 5 beschriebenen
Anforderungen.
Elektronische Briefwahlstimmen können über den Online-Service
unter www.bmwgroup.com/hv-service abgegeben, geändert und
widerrufen werden. Dies ist nach erfolgreicher Anmeldung bis
spätestens zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt in
der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 möglich.
Alternativ können Stammaktionäre für die Briefwahl auch das mit
der Anmeldebestätigung zugesandte Formular verwenden.
Briefwahlstimmen in Papierform müssen der Gesellschaft spätestens
bis zum 13. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse
zugegangen sein:
|
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
|
Briefwahlstimmen, die per E-Mail an
übermittelt werden, müssen der Gesellschaft spätestens bis zum
15. Mai 2024, 10:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein.
Werden für denselben Aktienbestand Briefwahlstimmen in
Papierform und zusätzlich Stimmen durch elektronische Briefwahl
oder elektronische Vollmacht mit Weisungen abgegeben, wird die
Gesellschaft die Briefwahlstimmen in Papierform unabhängig vom
Zeitpunkt des Zugangs als gegenstandslos behandeln. Im Übrigen wird
die Gesellschaft die zuletzt zugegangene wirksame Erklärung bei der
Abstimmung berücksichtigen.
7. Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter.
Stammaktionäre können sich bei der Ausübung des Stimmrechts auch
durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten lassen, die
von der Gesellschaft benannt werden. Soweit Stammaktionäre die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen, müssen sie
diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Beschlussgegenständen erteilen. Ohne diese Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Elektronische Stimmen durch Vollmacht mit Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können über den
Online-Service unter www.bmwgroup.com/hv-service erteilt, geändert
und widerrufen werden. Dies ist nach erfolgreicher Anmeldung bis
spätestens zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt in
der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 möglich.
Alternativ können Stammaktionäre für die Erteilung von Vollmacht
mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auch das mit der Anmeldebestätigung zugesandte
Formular verwenden. Ausgefüllte Vollmachtsformulare müssen der
Gesellschaft spätestens bis zum 13. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ),
unter der folgenden Adresse postalisch zugegangen sein:
|
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
|
Stimmen durch Vollmacht mit Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die per E-Mail an
übermittelt werden, müssen der Gesellschaft bis zum 15. Mai
2024, 10:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein.
Werden Stimmen für denselben Aktienbestand durch Vollmacht mit
Weisungen in Papierform und zusätzlich durch elektronische
Briefwahl oder elektronische Vollmacht mit Weisungen abgegeben,
wird die Gesellschaft die Vollmacht mit Weisungen in Papierform
unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs als gegenstandslos behandeln.
Im Übrigen wird die Gesellschaft die zuletzt zugegangene wirksame
Erklärung bei der Abstimmung berücksichtigen.
8. Bevollmächtigung von Dritten.
Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung nicht
persönlich teilnehmen oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben
möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte durch
Bevollmächtigte vertreten lassen, wie zum Beispiel durch einen
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater
oder eine andere Person. Voraussetzung dafür ist die ordnungsgemäße
Anmeldung zur Hauptversammlung und der form- und fristgerechte
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den in Ziffer 5 beschriebenen
Anforderungen.
Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB). Unsere Aktionäre werden gebeten, Vollmachten
elektronisch über den Online-Service unter
www.bmwgroup.com/hv-service zu erteilen und zu übermitteln. Dies
ist nach erfolgreicher Anmeldung bis zum Ende der Hauptversammlung
möglich.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und
diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen können im
Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelungen
(§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden
Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden erfragt werden.
Bevollmächtigte Dritte können nicht physisch an der
Hauptversammlung teilnehmen. Das Stimmrecht können sie - wie
Stammaktionäre auch - nur durch Briefwahl oder (Unter-) Vollmacht
mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausüben. Nach erfolgreicher Anmeldung des
Aktionärs und Bevollmächtigung des Dritten erhält dieser eigene
Zugangsdaten für den Online-Service. Um einen rechtzeitigen Versand
der Zugangsdaten an die bevollmächtigte Person zu ermöglichen,
werden Aktionäre gebeten, diese Art der Bevollmächtigung möglichst
frühzeitig vorzunehmen.
9. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung.
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 € (dies
entspricht 500.000 Aktien im Nennbetrag von 1 €) erreichen, können
gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands
über den Antrag halten. Auf die Berechnung des Zeitraums findet §
70 AktG Anwendung; im Übrigen gilt für die Fristberechnung § 121
Absatz 7 AktG. Danach ist der Tag des Zugangs des Verlangens nicht
mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, Sonnabend oder
Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden
Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 BGB sind nicht
entsprechend anzuwenden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den
Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugegangen sein, d.h.
spätestens bis zum 14. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ). Es wird darum
gebeten, die folgende Anschrift zu verwenden:
|
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Postanschrift: 80788 München
Hausanschrift: Petuelring 130, 80809 München
|
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung können alternativ auch in
elektronischer Form gemäß § 126a BGB per E-Mail unter Hinzufügung
des Namens und mit qualifizierter elektronischer Signatur an
gerichtet werden.
Zulässige Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung, die der
Gesellschaft spätestens bis zum 14. April, 24:00 Uhr (MESZ) wirksam
zugegangen sind, werden bei Nachweis der Aktionärseigenschaft und
der gesetzlich vorgesehenen Haltefrist einschließlich des Namens
und Wohnorts bzw. Sitz des Aktionärs im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und darüber hinaus auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.bmwgroup.com/hv veröffentlicht und den Aktionären
mitgeteilt.
10. Gegenanträge und Wahlvorschläge.
Jeder Aktionär hat gemäß §§ 126, 127 AktG das Recht,
Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu
bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen und Wahlvorschläge zu
den Tagesordnungspunkten 5 (Wahl des Abschlussprüfers) und 6
(Wahlen zum Aufsichtsrat) zu übermitteln. Gegenanträge und
Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an
|
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Abt. FF-2
Postanschrift: 80788 München
|
oder per E-Mail an
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden
nicht berücksichtigt.
Zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft
spätestens bis zum 30. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter der
vorstehenden Adresse zugegangen sind, werden bei Nachweis der
Aktionärseigenschaft einschließlich des Namens und Wohnorts bzw.
Sitzes des Aktionärs und einer etwaigen Begründung unverzüglich im
Internet unter www.bmwgroup.com/hv veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126
oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126
Absatz 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu
diesen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen können ordnungsgemäß zur
Hauptversammlung angemeldete Stammaktionäre das Stimmrecht
entsprechend den Ziffern 6 bis 8 ausüben. Sofern der den
Gegenantrag stellende oder den Wahlvorschlag übermittelnde Aktionär
nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der
Gegenantrag oder der Wahlvorschlag in der virtuellen
Hauptversammlung nicht behandelt werden.
Darüber hinaus können Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie
sonstige Anträge auch während der virtuellen Hauptversammlung im
Wege der Videokommunikation, das heißt im Rahmen eines
Redebeitrags, gestellt werden (siehe Ziffer 12).
11. Einreichung von Stellungnahmen.
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre haben
gemäß § 130a AktG das Recht, Stellungnahmen zu den Gegenständen der
Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen.
Stellungnahmen können in Textform oder als Videobeitrag
abgegeben werden. Sie sind ausschließlich über den Online-Service
der Gesellschaft unter www.bmwgroup.com/hv-service einzureichen und
müssen dort spätestens bis zum 9. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ),
eingegangen sein.
Stellungnahmen können in deutscher und englischer Sprache
eingereicht werden. Stellungnahmen in einer anderen Sprache werden
nicht zugänglich gemacht. Die Gesellschaft wird eingehende
Stellungnahmen nicht übersetzen. Aktionäre können ihre
Stellungnahme jedoch selbst zweisprachig, das heißt in deutscher
und englischer Sprache, einreichen.
Es wird darum gebeten, den Umfang einer Stellungnahme auf ein
angemessenes Maß zu begrenzen, um der Gesellschaft und den anderen
Aktionären eine ordnungsgemäße Sichtung der Stellungnahmen zu
ermöglichen. Stellungnahmen in Textform sollten 10.000 Zeichen
(einschließlich Leerzeichen), Videobeiträge fünf Minuten nicht
überschreiten. Für die Einreichung der Stellungnahme ist ein
gängiges Dateiformat zu wählen (insbesondere PDF, mp4, avi oder
mov).
Zugänglich zu machende Stellungnahmen werden einschließlich des
Namens und Wohnorts bzw. Sitzes des Aktionärs im Online-Service der
Gesellschaft unter www.bmwgroup.com/hv-service spätestens bis zum
10. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), veröffentlicht.
Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie der
Gesellschaft verspätet oder nicht über den Online-Service der
Gesellschaft unter www.bmwgroup.com/hv-service zugehen, wenn sie
einen angemessenen Umfang überschreiten, sie nicht in deutscher
oder englischer Sprache verfasst sind oder wenn einer der
Ausschlussgründe gemäß § 130a Absatz 3 Satz 4 AktG in Verbindung
mit § 126 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, 3 und 6 AktG vorliegt.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung (siehe Ziffer 9),
Gegenanträge und Wahlvorschläge (siehe Ziffer 10) oder sonstige
Anträge im Rahmen eines Redebeitrags (siehe Ziffer 12) sowie Fragen
oder Nachfragen (siehe Ziffer 13) können nicht durch Einreichung
einer Stellungnahme gestellt werden. Das Verfahren für die Ausübung
dieser Rechte ist abschließend in den entsprechenden Ziffern dieser
Einberufungsunterlage beschrieben.
12. Rederecht.
Ordnungsgemäß angemeldete und elektronisch zugeschaltete
Aktionäre und ihre Vertreter haben in der virtuellen
Hauptversammlung ein Rederecht im Wege der Videokommunikation gemäß
§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 7 AktG in Verbindung mit § 130a Absätze
5 und 6 AktG. Gemäß § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 AktG dürfen
Anträge und Wahlvorschläge sowie alle Arten von Auskunftsverlangen
nach § 131 Absatz 1 AktG Bestandteil des Redebeitrags sein.
Aktionäre bzw. ihre Vertreter, die einen Redebeitrag leisten
möchten, können sich ab Beginn der Hauptversammlung über den
Online-Service der Gesellschaft unter www.bmwgroup.com/hv-service
anmelden. Die Zugangsdaten für den Online-Service erhalten die
Aktionäre zusammen mit ihrer Anmeldebestätigung. Aktionäre bzw.
ihre Vertreter, die einen Redebeitrag ordnungsgemäß angemeldet
haben, werden zu einem vom Versammlungsleiter bestimmten Zeitpunkt
aufgerufen und in einen virtuellen Warteraum gebeten. Zum
virtuellen Warteraum gelangen Aktionäre bzw. ihre Vertreter per
Klick auf ein Pop-Up Fenster direkt im Online-Service.
Die Gesellschaft behält sich gemäß § 130a Absatz 6 AktG vor, die
Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und
Gesellschaft in der virtuellen Hauptversammlung und vor dem
Redebeitrag zu überprüfen. Sofern die Funktionsfähigkeit der
Videokommunikation nicht sichergestellt ist, kann der Redebeitrag
zurückgewiesen werden.
Für eine Live-Videozuschaltung während der Hauptversammlung
benötigen Aktionäre bzw. ihre Vertreter daher ein internetfähiges
Endgerät (zum Beispiel PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), eine
stabile Internetverbindung sowie eine Kamera und ein Mikrofon, auf
die vom Internetbrowser zugegriffen werden kann.
Bitte beachten Sie hierzu auch die weitergehenden Hinweise zur
Videokommunikation unter www.bmwgroup.com/hv (↗ Ergänzende Hinweise
zur virtuellen Hauptversammlung).
13. Auskunftsrecht.
Ordnungsgemäß angemeldete und elektronisch zugeschaltete
Aktionäre und ihre Vertreter können in der virtuellen
Hauptversammlung vom Vorstand gemäß § 131 Absatz 1 AktG Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen
Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
erbetene Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Darüber hinaus besteht gemäß § 131
Absatz 1d AktG ein Nachfragerecht zu allen in der Versammlung
gegebenen Antworten des Vorstands.
Auf Anordnung des Versammlungsleiters kann das Auskunfts- und
das Nachfragerecht in der virtuellen Hauptversammlung
ausschließlich im Wege der Videokommunikation ausgeübt werden. Der
Versammlungsleiter beabsichtigt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu
machen. In diesem Fall können Fragen und Nachfragen nur im Rahmen
eines Redebeitrags während der Hauptversammlung nach Ziffer 12
gestellt werden. Fragen und Nachfragen, die vor oder während der
Hauptversammlung auf anderen Wegen gestellt werden, bleiben
unberücksichtigt.
14. Recht zum Widerspruch.
Ordnungsgemäß angemeldete und elektronisch zugeschaltete
Aktionäre bzw. ihre Vertreter haben gemäß § 118a Absatz 1 Satz 2
Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 245 AktG das Recht, Widerspruch
gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung im Wege
elektronischer Kommunikation zu erklären.
Widerspruch kann über den Online-Service unter
www.bmwgroup.com/hv-service ab Beginn bis zum Ende der virtuellen
Hauptversammlung erklärt werden. Der protokollierende Notar hat die
Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über den
Online-Service ermächtigt. Eingehende Widersprüche werden dem Notar
aus dem Online-Service unverzüglich zugeleitet.
15. Sonstige Veröffentlichungen und ergänzende
Informationen.
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu
machenden Unterlagen und Informationen, weitergehende Erläuterungen
zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absätze 1
und 4, § 127, § 130a, § 131, § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 8 in
Verbindung mit § 245 AktG sowie ergänzende Informationen zur
Tagesordnung sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bmwgroup.com/hv
zugänglich gemacht. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die
festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Ferner beabsichtigt die Gesellschaft über die gesetzlichen
Anforderungen hinausgehend, Zusammenfassungen der Reden des
Aufsichtsratsvorsitzenden, des Vorstandsvorsitzenden und des
Vorstandsmitglieds für Finanzen vor der Hauptversammlung unter
www.bmwgroup.com/hv zu veröffentlichen. Die Veröffentlichungen sind
für den 7. Mai 2024 geplant.
Stammaktionäre bzw. ihre Vertreter können über den
Online-Service unter www.bmwgroup.com/hv-service innerhalb eines
Monats nach dem Tag der virtuellen Hauptversammlung eine
Bestätigung darüber verlangen, ob und wie ihre Stimmen gezählt
wurden. Alternativ können sich Stammaktionäre auch an die
Aktionärs-Hotline wenden. Diese erreichen sie unter
+49-89-2019-0368 oder per E-Mail an hv-service.bmw@adeus.de.
Inhaber von American Depositary Shares bzgl. Stammaktien der
Gesellschaft erhalten Informationen zur Hauptversammlung über die
Bank of New York Mellon, New York, USA (Depositary).
16. Hinweise zum Datenschutz.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung finden Sie im Internet unter
www.bmwgroup.com/hv (↗ Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre der
BMW AG).
München, im März 2024
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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