Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Stelara® Biosimilar-Kandidat FYB202
(Ustekinumab) erhält
CHMP-Empfehlung der EMA
Planegg-Martinsried, Deutschland, 26. Juli
2024 – Die Formycon AG (FWB: FYB, "Formycon“) gibt bekannt,
dass der Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal
Products for Human Use, “CHMP“) der Europäischen
Arzneimittel-Agentur (“EMA“) am heutigen Tag eine positive
Empfehlung für die Marktzulassung von FYB202, einen
Biosimilar-Kandidaten für Stelara®1 (Ustekinumab),
ausgesprochen hat.
FYB202 wurde damit zur Zulassung in der Europäischen Union (EU)
für die Behandlung schwerwiegender inflammatorischer Erkrankungen
aus den Bereichen Gastroenterologie, Dermatologie und Rheumatologie
empfohlen. Der wissenschaftliche Bewertungsbericht des CHMP bildet
die Entscheidungsgrundlage für die Europäische Kommission zur
Erteilung einer zentralen Zulassung, mit der Anfang des vierten
Quartals 2024 gerechnet wird.
Bei Ustekinumab handelt es sich um einen humanen monoklonalen
Antikörper, der gegen die Zytokine Interleukin-12 und
Interleukin-23 gerichtet ist und zur Behandlung verschiedener
schwerwiegender inflammatorischer Erkrankungen eingesetzt wird. Die
CHMP-Empfehlung basiert auf der eingehenden Bewertung eines
umfassenden Datenpakets einschließlich analytischer,
prä-klinischer, klinischer sowie herstellungsbezogener Daten. Dabei
zeigte FYB202 die vergleichbare Wirksamkeit, Sicherheit und
Pharmakokinetik zum Referenzarzneimittel Stelara® bei
Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Psoriasis Vulgaris
(Plaque-Psoriasis).
1) Stelara® ist
eine eingetragene Marke von Johnson & Johnson
Kontakt:
Sabrina Müller
Director Investor Relations and Corporate Communications
Formycon AG
Fraunhoferstraße 15
82152 Planegg-Martinsried
Deutschland
Telefon +49 (0) 89 - 86 46 67 149 | Fax + 49 (0) 89 - 86 46 67
110
Sabrina.Mueller@formycon.com // www.formycon.com
Haftungsausschluss
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können
“zukunftsgerichtete Aussagen” darstellen, die eine Reihe von
Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete
Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter “können”,
“werden”, “sollten”, “planen”, “erwarten”, “voraussehen”,
“schätzen”, “glauben”, “beabsichtigen”, “projizieren”, oder
“abzielen” oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer
Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu
erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen,
Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die
naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und
Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind.
Formycon gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung
machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich
als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-,
Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von
den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder
prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer
gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder Formycon noch andere
Personen, zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu
aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche
Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache,
dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue
Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch
übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.
26.07.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen
gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com