ESPG AG fordert Anleihegläubiger der Anleihe 2018/2026 vorsorglich zur Beschlussfassung über Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants auf
2024年2月17日 - 4:45AM
EQS Non-Regulatory
ESPG AG / Schlagwort(e): Anleihe
ESPG AG fordert Anleihegläubiger der Anleihe 2018/2026 vorsorglich
zur Beschlussfassung über Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants
auf
16.02.2024 / 20:45 CET/CEST
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ESPG AG fordert Anleihegläubiger der Anleihe 2018/2026
vorsorglich zur Beschlussfassung über Aussetzung des
Gesamt-LTV-Covenants auf
Köln, 16. Februar 2024. Der Vorstand der ESPG AG („ESPG“
oder „Gesellschaft“) hat heute beschlossen, die Gläubiger
der Anleihe 2018/2026 zur Stimmabgabe im Rahmen einer Abstimmung
ohne Versammlung der Anleihegläubiger aufzufordern. Hintergrund ist
ein möglicher Verstoß der Gesellschaft gegen die Verpflichtung aus
§ 11(1) der Anleihebedingungen, wonach die Gesellschaft
sicherzustellen hat, dass an keinem Berichtsstichtag der Gesamt-LTV
der ESPG-Gruppe auf konsolidierter Basis den Relevanten
Vergleichswert im Sinne der Anleihebedingungen übersteigt
(„Gesamt-LTV-Covenant“). Der Relevante Vergleichswert ist in
§ 11(1) der Anleihebedingungen dabei zum 31. Dezember 2023 auf 75
%, zum 31. Dezember 2024 auf 70 % und zum 31. Dezember 2025 auf 65
% festgelegt.
Nach den gegenwärtig vorliegenden, aber noch vorläufigen
Bewertungs- und Berechnungsgrundlagen geht der Vorstand davon aus,
dass der Gesamt-LTV zum 31. Dezember 2023 bei 74,3 % lag und
der Gesamt-LTV-Covenant damit eingehalten wurde. Da dieser
vorläufige Wert jedoch nur knapp unter dem Relevanten
Vergleichswert liegt und es im Rahmen der Abschlussprüfung noch zu
Änderungen bzw. Anpassungen der Bewertungs- und
Berechnungsgrundlagen kommen kann, ist nicht auszuschließen, dass
letztlich doch noch ein Überschreiten des einzuhaltenden
Vergleichswertes von 75 % zum 31. Dezember 2023 festgestellt wird.
Daher hat der Vorstand entschieden, die Gläubiger der Anleihe
2018/2026 vorsorglich um Zustimmungserteilung zur Aussetzung des
Gesamt-LTV-Covenants zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2023 zu
ersuchen. Die Abstimmung ohne Versammlung wird im Zeitraum vom 18.
bis 20. März 2024 stattfinden; eine entsprechende Aufforderung der
Anleihegläubiger zur Stimmabgabe wird voraussichtlich am 19.
Februar 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft und am 20.
Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Neben der Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants zum 31. Dezember 2023
schlägt die Gesellschaft den Anleihegläubigern vor, dem gemeinsamen
Vertreter der Anleihegläubiger die Befugnis einzuräumen, bei Bedarf
auch für 2024 und 2025 einer (erneuten) Aussetzung des
Gesamt-LTV-Covenants gegenüber der Emittentin zuzustimmen.
Darüber hinaus soll – rein vorsorglich – einer möglichen
Aufstockung des Volumens der Anleihe 2018/2026 um 20 % des derzeit
ausstehenden Gesamtnennbetrages zu einem Kurs von mindestens 95 %
des Nennbetrages gemäß § 11(5)(c) der Anleihebedingungen zugestimmt
werden, um der Gesellschaft finanzielle Flexibilität zu
verschaffen.
Die Aufforderung zur Stimmabgabe wird ferner Vorschläge der
Emittentin zu weiteren Änderungen der Anleihebedingungen
enthalten.
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