Santhera sichert sich zusätzliche Mittel durch Privatplatzierung
von Aktien und Aufstockung einer bestehenden
Finanzierungsvereinbarung
NOT FOR RELEASE, PUBLICATION OR DISTRIBUTION IN
THE UNITED STATES OR ANY OTHER JURISDICTION IN WHICH IT WOULD BE
UNLAWFUL TO DO SO.
Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
- Finanzierung
bezweckt die Unterstützung des
Unternehmens bis zum Entscheid der FDA
über Vamorolone
- Unternehmen
bildet einen Strategieausschuss
aus Verwaltungsrat und
Management
- Erhöhung des Aktienkapitals
für Privatplatzierung und zukünftige Finanzierungen
Pratteln, Schweiz,
28. Februar 2023
– Santhera
Pharmaceuticals (SIX: SANN) gibt
eine Aktienplatzierung und
eine Änderung der
bestehenden Finanzierungsvereinbarung mit von Highbridge
Capital Management, LLC
(“Highbridge”)
verwalteten Fonds zur Bereitstellung von
bis zu
CHF 22.2
Millionen,
vorbehältlich bestimmter
Meilensteine und Bedingungen,
bekannt. Damit soll der
Kapitalbedarf des Unternehmens bis Oktober
2023 gedeckt werden, wenn der
Zulassungsentscheid der FDA
über Vamorolone
erwartet wird (PDUFA-Datum).
Gleichzeitig mit dieser Transaktion
wird Santhera einen
Strategieausschuss bilden, der sich mit
der Evaluation aller
strategischen Optionen für das Unternehmen
befasst, und
Bradley Meyer
zur Wahl als neues
Mitglied des Verwaltungsrats
nominieren. Ausserdem wird Santhera
40 Millionen Aktien
im Rahmen der am 29. November 2022 von den Aktionären
beschlossenen ordentlichen Kapitalerhöhung
schaffen, wovon 37
Millionen vorläufig
als Vorratsaktien gehalten werden.
“Wir freuen uns, diese zusätzliche Fremd- und
Eigenkapitalinvestition in Santhera zu tätigen. Mit dieser neuen
Kapitalzufuhr bekräftigen wir unsere langjährige Unterstützung für
Santhera und unser Vertrauen in das Management-Team”, sagte
Jonathan Segal, Managing
Director, Highbridge Capital
Management.
“Santhera freut sich darauf, den Patienten mit
DMD eine neue Behandlung anbieten zu können, für welche die
Zulassungsentscheide gegen Ende 2023 sowohl in den USA als auch in
Europa erwartet werden, gefolgt von einer möglichen Markteinführung
unmittelbar nach der Zulassung. Wir sind Highbridge dankbar für die
Unterstützung von Santhera und für die Zusammenarbeit in dieser
wichtigen Phase”, sagte Dario Eklund, Chief Executive
Officer von Santhera. “Die Finanzierung durch Highbridge
beabsichtigt, uns bis zum PDUFA-Datum mit zusätzlicher Liquidität
zu versorgen und es uns zu ermöglichen, Vamorolone bis zum
Markteintritt voranzutreiben. Wir führen derzeit Gespräche mit
verschiedenen Parteien über potenzielle Möglichkeiten, um Zugang zu
den notwendigen Ressourcen zu erhalten, die für eine effektive
Markteinführung von Vamorolone nach erhaltener Zulassung
erforderlich sind, und wir werden diese Möglichkeiten mit unserem
Verwaltungsrat in den kommenden Wochen und Monaten prüfen.”
Highbridge
stellt Fremd- und
Eigenkapitalfinanzierung bis zum
PDUFA-Datum bereitHighbridge wird bis zu
CHF 22.2 Millionen bereitstellen, davon ungefähr CHF 2.2
Millionen durch den Kauf von 3 Millionen Aktien zu CHF 0.75
pro Aktie und bis zu CHF 20 Millionen über die bestehende
Finanzierungsvereinbarung, um Santhera bis zum PDUFA-Datum im
Oktober 2023 zu finanzieren, wenn der Entscheid der FDA über
Vamorolone in den USA erwartet wird.
Santhera und Highbridge haben die bestehende
Finanzierungsvereinbarung zwischen den beiden Parteien angepasst,
die bereits am 2. Juni 2022 bekannt gegeben und zuletzt am
28. September 2022 geändert wurde. Highbridge hat der
Auszahlung von bis zu CHF 20 Millionen in Form von vorrangig
besicherten Umtauschanleihen zugestimmt, von denen CHF 5
Millionen sofort und CHF 15 Millionen in weiteren Tranchen zur
Verfügung stehen werden, abhängig von bestimmten Meilensteinen und
anderen Bedingungen. Alle ausstehenden Umtauschanleihen können von
Highbridge mit einem Abschlag auf den VWAP (volumengewichteter
Durchschnittspreis) zum geltenden Mindestpreis in Aktien
umgetauscht werden. Zusätzlich hat Santhera einen neuen
Wandlungspreis von CHF 0.50 für CHF 5 Millionen der
privaten Wandelanleihe und CHF 1.00 für die verbleibende
ausstehende private Wandelanleihe sowie einen neuen Ausübungspreis
von CHF 0.50 pro Aktie für die bestehenden Warrants im Besitz
von Highbridge vereinbart. Als Gegenleistung für das zusätzliche
Kapital von bis zu CHF 20 Millionen emittiert Santhera an
Highbridge zwei Millionen Warrants, von denen jeder bis zum
20. September 2026 jederzeit für eine Santhera-Aktie zu einem
Ausübungspreis von CHF 0.50 ausgeübt werden kann.
Bradley
Meyer als neues
Verwaltungsratsmitglied nominiert
Im Zusammenhang mit der Finanzierung wird Santhera Bradley Meyer,
Senior Berater bei Ducera Partners, als neues
Verwaltungsratsmitglied zur Wahl durch die Aktionäre an der
Generalversammlung vom 27. Juni 2023 vorschlagen. Er wird vor
seiner Wahl durch die Generalversammlung als Beobachter des
Verwaltungsrats agieren. Herr Meyer ist Gründungsmitglied von
Ducera Partners und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in den
Bereichen Fusionen und Übernahmen, Finanzen und andere
Beratungsdienste. Er war Gründungsmitglied von Millstein & Co
und zuvor Geschäftsführer von Perella Weinberg Partners mit
Kernkompetenzen in Finanz- und Beratungsdienstleistungen. Von 2003
bis 2012 war Herr Meyer Mitglied der Financial Restructuring Group
von Houlihan Lokey. Zuvor war er unter anderem bei Lazard als
Mitglied der M&A-Gruppe tätig. Herr Meyer ist Absolvent der
Harvard University und ist derzeit Mitglied des Verwaltungsrats der
Aveng Group und von Quotient.
Strategieausschuss zur Evaluierung
strategischer Optionen für das UnternehmenSanthera wird
einen Strategieausschuss bilden, um alle strategischen Optionen für
das Unternehmen zu evaluieren, wobei das Hauptaugenmerk darauf
liegt, Vamorolone, das wichtigste Pipeline-Produkt des
Unternehmens, so schnell und effektiv wie möglich auf den Markt zu
bringen und sein Potenzial in zusätzlichen Indikationen zu
bewerten. Dies schliesst potenzielle Auslizenzierungsvereinbarungen
für Vamorolone, Lonodelestat und Raxone® in bestimmten Regionen
ein, die ebenfalls zu einer nicht verwässernden Finanzierung
beitragen würden. Darüber hinaus prüft Santhera weiterhin die
Monetarisierung von Vermögenswerten, Royalty Financings,
Standby-Equity-Distribution Agreements und, abhängig von den
Marktbedingungen, aktienbasierte Finanzierungen. Mitglieder des
neuen Strategieausschusses werden Dario Eklund (CEO), Andrew Smith
(CFO), Thomas Meier, PhD (Präsident des Verwaltungsrats), Patrick
Vink (Mitglied des Verwaltungsrats), und Bradley Meyer (Beobachter
des Verwaltungsrats) sein.
Vollzug der
ordentlichen KapitalerhöhungAm 28. Februar 2023 wird
Santhera 40'000'000 Aktien im Rahmen einer von den Aktionären am
29. November 2022 beschlossenen ordentlichen Kapitalerhöhung
ausgeben. Santhera wird dabei 3'000'000 Aktien an Highbridge, wie
oben erläutert, ausgeben. Die übrigen 37'000'000 Aktien können für
weitere eigenkapitalbasierte Finanzierungen verwendet werden.
Zusätzlich wird Santhera die Statuten nachführen, um vorherige
Ausgaben aus dem bedingten Kapital für Mitarbeiterbeteiligungen und
aus dem bedingten Kapital für Finanzierungen zu reflektieren. Im
Ergebnis wird sich die am 28. Februar 2023 im Handelsregister
eingetragene Anzahl Aktien auf 125'588'445 belaufen, wovon nach der
Lieferung von 3'000'000 Aktien an Highbridge 40'536'629 Aktien als
Vorratsaktien gehalten werden. Alle Aktien werden an der SIX Swiss
Exchange kotiert sein.
Wie von den Aktionären am 29. November 2022
beschlossen, wird sich gleichzeitig mit der ordentlichen
Kapitalerhöhung das genehmigte Kapital auf CHF 468'606.87 und
das bedingte Kapital für Finanzierungen auf CHF 298'886.87
erhöhen.
Verfügung der Übernahmekommission
/
Décision
de la commission des
OPA(Anm.: da Santhera keine Unternehmensnachrichten auf
Französisch veröffentlicht, wird die gesetzlich vorgeschriebene
Französischübersetzung hier wiedergegeben).
Mit dem Vollzug der ordentlichen Kapitalerhöhung wird Santhera
vorübergehend die Pflichtangebotsschwelle von 33 1/3% der
Stimmrechte überschreiten. Santhera ist verpflichtet, das
Dispositiv der Verfügung der Übernahmekommission
(UEK) vom 7. Dezember 2022 zu
publizieren:"Die Übernahmekommission
verfügt:1) Santhera Pharmaceuticals
Holding AG, Santhera Pharmaceuticals (Schweiz) AG und weiteren von
Santhera Pharmaceuticals Holding AG beherrschten Personen wird eine
Ausnahme von der Angebotspflicht gewährt, die als Folge des Erwerbs
von Aktien von Santhera Pharmaceuticals Holding AG durch Santhera
Pharmaceuticals Holding AG, Santhera Pharmaceuticals (Schweiz) AG
und/oder weitere von Santhera Pharmaceuticals Holding AG
beherrschte Personen im Zusammenhang mit der an der
ausserordentlichen Generalversammlung vom 29. November 2022
beschlossenen ordentlichen Kapitalerhöhung entstehen
würde.2) Die Ausnahme von der Angebotspflicht
gemäss Dispositivziffer 1 wird unter folgenden Bedingungen
gewährt:i) Die Überschreitung des Grenzwertes von
33 1/3% der Stimmrechte an Santhera Pharmaceuticals Holding AG
durch Santhera Pharmaceuticals Holding AG, Santhera Pharmaceuticals
(Schweiz) AG und/oder weitere von Santhera Pharmaceuticals Holding
AG beherrschte Personen dauert maximal drei Monate;
undii) Santhera Pharmaceuticals Holding AG,
Santhera Pharmaceuticals (Schweiz) AG und/oder weitere von Santhera
Pharmaceuticals Holding AG beherrschte Personen üben im Zeitraum
der Grenzwertüberschreitung keinen wesentlichen Einfluss auf
Santhera Pharmaceuticals Holding AG
aus.3) Santhera Pharmaceuticals Holding AG und
Santhera Pharmaceuticals (Schweiz) AG werden verpflichtet, die
Übernahmekommission innerhalb von fünf Börsentagen ab dem Zeitpunkt
der Über- und Unterschreitung des Grenzwerts von 33 1/3% der
Stimmrechte an Santhera Pharmaceuticals Holding AG durch Santhera
Pharmaceuticals Holding AG, Santhera Pharmaceuticals (Schweiz) AG
und/oder weitere von Santhera Pharmaceuticals Holding AG
beherrschte Personen zu informieren.4) Santhera
Pharmaceuticals Holding AG wird verpflichtet, das Dispositiv der
vorliegenden Verfügung sowie den Hinweis auf das Einspracherecht
der qualifizierten Aktionäre gemäss Art. 6 und 7 UEV zu
veröffentlichen.5) Diese Verfügung wird nach der
Veröffentlichung von Santhera Pharmaceuticals Holding AG gemäss
Dispositivziffer 4 auf der Webseite der Übernahmekommission
publiziert.6) Die Gebühr zu Lasten von Santhera
Pharmaceuticals Holding AG und Santhera Pharmaceuticals (Schweiz)
AG beträgt unter solidarischer Haftung CHF 20'000. Der
Verwaltungsrat von Santhera hat entschieden, keine Stellungnahme
gemäss Art. 61 Abs. 3 lit. a UEV zu veröffentlichen. Aktionäre der
Gesellschaft, die seit dem Datum der Publikation der Verfügung
mindestens 3% der Stimmrechte von Santhera, ob ausübbar oder nicht
(eine "qualifizierte Beteiligung"), halten, können gegen die
Verfügung der UEK Einsprache erheben. Die Einsprache ist innerhalb
von fünf (5) Börsentagen nach der Veröffentlichung der Verfügung
bei der UEK (Stockerstrasse 54, 8002 Zürich; Fax: +41 44 283 17 40)
zu erheben. Der erste Börsentag nach der Publikation der Verfügung
auf der Website der UEK ist der erste Tag der Einsprachefrist. Die
Einsprache muss einen Antrag und eine summarische Begründung sowie
den Nachweis der qualifizierten Beteiligung ab dem Datum der
Veröffentlichung der Verfügung enthalten. |
|
Suite à l'exécution de l'augmentation ordinaire du capital-actions,
Santhera dépassera pendant temporairement le seuil d'offre
obligatoire de 33 1/3% des droits de vote. Santhera est tenue de
publier le dispositif de la décision de la Commission des OPA
(COPA) du 7 décembre
2022:"La Commission des OPA
décide:1) Santhera
Pharmaceuticals Holding SA, Santhera Pharmaceuticals (Suisse) SA et
d'autres personnes contrôlées par Santhera Pharmaceuticals Holding
SA bénéficient d'une dérogation à l'obligation de présenter une
offre qui résulterait de l'acquisition d'actions de Santhera
Pharmaceuticals Holding SA par Santhera Pharmaceuticals Holding SA,
Santhera Pharmaceuticals (Suisse) SA et/ou d'autres personnes
contrôlées par Santhera Pharmaceuticals Holding SA en lien avec
l'augmentation ordinaire du capital-actions décidée lors de
l'assemblée générale extraordinaire du 29 novembre
2022.2) La dérogation à l'obligation de présenter
une offre prévue au chiffre 1 du dispositif est octroyée aux
conditions suivantes :i) Le dépassement du seuil
de 33 1/3% des droits de vote de Santhera Pharmaceuticals Holding
SA par Santhera Pharmaceuticals Holding SA, Santhera
Pharmaceuticals (Suisse) SA et/ou d'autres personnes contrôlées par
Santhera Pharmaceuticals Holding SA doit durer au maximum trois
mois ; etii) Santhera Pharmaceuticals Holding AG,
Santhera Pharmaceuticals (Suisse) AG et/ou d'autres personnes
représentées par Santhera Pharmaceuticals Holding AG ne doivent pas
exercer d'influence notable sur Santhera Pharmaceuticals Holding AG
pendant la période de dépassement du
seuil.3) Santhera Pharmaceuticals Holding SA et
Santhera Pharmaceuticals (Suisse) SA sont tenues d'informer la
Commission des OPA dans un délai de cinq jours de bourse à compter
du franchissement à la hausse ou à la baisse du seuil de 33 1/3%
des droits de vote de Santhera Pharmaceuticals Holding SA par
Santhera Pharmaceuticals Holding SA, Santhera Pharmaceuticals
(Suisse) SA et/ou d'autres personnes contrôlées par Santhera
Pharmaceuticals Holding SA.4) Santhera
Pharmaceuticals Holding AG est tenue de publier le dispositif de la
présente décision ainsi que la mention du droit d'opposition des
actionnaires qualifiés conformément aux art. 6 et 7
OOPA.5) La présente décision sera publiée sur le
site internet de la Commission des OPA après la publication de
Santhera Pharmaceuticals Holding AG conformément au chiffre 4 du
dispositif.6) Les frais à la charge de Santhera
Pharmaceuticals Holding AG et Santhera Pharmaceuticals (Suisse) SA,
solidairement responsables, s'élèvent à CHF 20'000. Le Conseil
d'administration de Santhera a décidé de ne pas publier de prise de
position conformément à l'art. 61 al. 3 let. a OOPA.Les
actionnaires de la société qui détiennent au moins 3% des droits de
vote de Santhera, exerçables ou non (une "participation
qualifiée"), depuis la date de publication de la décision peuvent
former opposition contre la décision de la COPA. L'opposition doit
être déposée auprès de la COPA (Stockerstrasse 54, 8002 Zurich ;
fax : +41 44 283 17 40) dans les cinq (5) jours de bourse suivant
la publication de la décision. Le premier jour de bourse suivant la
publication de la décision sur le site internet de la COPA est le
premier jour du délai d'opposition. L'opposition doit contenir une
requête et une motivation sommaire ainsi que la preuve de la
participation qualifiée dès la date de la publication de la
décision. |
Über SantheraSanthera
Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein Schweizer
Spezialitätenpharmaunternehmen, das sich auf die Entwicklung und
Vermarktung von innovativen Medikamenten für seltene neuromuskuläre
und pulmonale Erkrankungen mit hohem medizinischem Bedarf
spezialisiert hat. Das Unternehmen besitzt eine exklusive Lizenz
für alle Indikationen weltweit für Vamorolone, ein dissoziatives
Steroid mit neuartiger Wirkungsweise, das in einer Zulassungsstudie
bei Patienten mit DMD als Alternative zu Standardkortikosteroiden
untersucht wurde. Santhera hat bei der amerikanischen
Arzneimittelbehörde FDA einen Zulassungsantrag (NDA) und bei der
europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) ein Zulassungsgesuch (MAA)
in Überprüfung für Vamorolone zur Behandlung von DMD. Die klinische
Pipeline umfasst auch Lonodelestat zur Behandlung von zystischer
Fibrose (CF) und anderen neutrophilen Lungenkrankheiten. Santhera
hat die Rechte an ihrem ersten zugelassenen Produkt, Raxone®
(Idebenone), ausserhalb Nordamerikas und Frankreichs zur Behandlung
von Leber hereditärer Optikusneuropathie (LHON) an die
Chiesi-Gruppe auslizenziert. Für weitere Informationen besuchen Sie
bitte www.santhera.com.
Raxone® ist eine Marke von Santhera
Pharmaceuticals.
Für weitere Informationen wenden Sie
sich bitte an: public-relations@santhera.com oderEva
Kalias, Head Investor Relations & CommunicationsTelefon: +41 79
875 27 80eva.kalias@santhera.com
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Aussagen This document does not constitute an offer to
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or any other securities in any jurisdiction. The securities
mentioned herein have not been and will not be registered under the
U.S. Securities Act of 1933, as amended (the Securities
Act), and may not be offered or sold in the United States
absent registration or exemption from registration under the
Securities Act.Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine
Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren der
Santhera Pharmaceuticals Holding AG dar. Diese Publikation kann
bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über das Unternehmen und
seine Geschäftstätigkeit enthalten. Solche Aussagen sind mit
bestimmten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren verbunden,
die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die
Finanzlage, die Leistungen oder Errungenschaften des Unternehmens
wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen
ausgedrückt oder impliziert werden. Die Leser sollten sich daher
nicht in unangemessener Weise auf diese Aussagen verlassen,
insbesondere nicht im Zusammenhang mit Verträgen oder
Investitionsentscheidungen. Das Unternehmen lehnt jede
Verpflichtung ab, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu
aktualisieren.
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